Neffe soll Onkel absichtlich verbrüht haben – Anklage

Pressemitteilung Nr. 256 vom 28.10.2025

Ein mittlerweile 45 Jahre alter Mann soll seinen Onkel in dessen Wohnung verletzt haben, weil dieser ihm kein Geld geben wollte. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn nun wegen gefährlicher Körperverletzung Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Am 3. September 2024 soll er in der Wohnung seines damals 70 Jahre alten Onkels in Berlin-Gesundbrunnen dessen Bargeld und Lebensmittel gefordert haben. Als dieser ihm dies verwehrte, soll er einen Topf mit Wasser auf den Herd gestellt, zum Kochen gebracht und anschließend das Wasser über die nackten Beine des körperlich beeinträchtigten Senioren gegossen haben. Dieser soll hierdurch erhebliche Verbrühungen zweiten Grades an beiden Beinen erlitten haben.