Gegen einen mittlerweile 70 Jahre alten ehemaligen Bundestagsabgeordneten der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands hat die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Betruges Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Bereits 2013 soll der Angeschuldigte aus dem Bundestag ausgeschieden sein und seitdem nach dem Abgeordnetengesetz Altersentschädigung bezogen haben. Damit einher geht aber die Verpflichtung, dem Deutschen Bundestag etwaige sonstige Einkünfte anzuzeigen, die dann auf die Altersentschädigung anzurechnen wären. Das soll der Angeschuldigte jedenfalls in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Juli 2020 pflichtwidrig unterlassen und jährliche Nebeneinkünfte zwischen rund 77.700 Euro und 426.894 Euro verschwiegen haben.
Dadurch soll es im genannten Zeitraum zu einer Überzahlung von insgesamt 202.078,26 Euro gekommen sein.