Anklage wegen Entführung und anschließender Aussetzung

Pressemitteilung Nr. 239 vom 09.10.2025

Gegen drei Männer, die im Dezember 2024 im Auftrag noch unbekannter Hinterleute einen 38 Jahre alten Mann entführt haben sollen, um dessen Vater zu erpressen, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben. Einem 41-Jährigen wird gemeinschaftlicher erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit versuchter Erpressung und gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Ein 57-Jähriger und ein 34-Jähriger wurden wegen des Verdachts der Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub angeklagt.

Rund drei Monate lang sollen der 41-Jährige und ein gesondert verfolgter Mittäter ihr späteres Entführungsopfer und dessen Familie observiert haben. Am 8. Dezember 2024 sollen sie dann den mittlerweile 38 Jahre alten Mann auf dem Parkplatz eines Schwimmbades in der Lipschitzallee überfallen und in einen Van verbracht haben. Um ihn daran zu hindern, Hilfe zu holen, sollen Sie ihn dabei mehrere Male geschlagen – auch fünf bis acht Mal mit dem Knauf einer Schusswaffe auf den Kopf – und mit dem Tode bedroht haben. Mit Kabelbindern gefesselt sollen sie den kurzzeitig sogar bewusstlosen Mann dann in eine Wohnung nach Bad Freienwalde verbracht haben.

Von dort aus sollen Sie Kontakt mit dem Vater des mutmaßlich Entführten aufgenommen haben. Für einen angeblichen Gläubiger aus den Niederlanden sollen sie die Zahlung von zwei Millionen Euro verlangt haben. Im Laufe der Telefonate der nächsten Stunden sollen sie sich allerdings auf 200.000 Euro „Aufwandsentschädigung“ herunterhandeln haben lassen.

Als sie mitbekommen hatten, dass der Vater zwischenzeitlich die Polizei verständigt hatte, sollen sie den 38-Jährigen aufgefordert haben sich zu waschen, insbesondere die Blutspuren an seinem Körper zu beseitigen, und seine Kleidung zu wechseln. Dann sollen Sie mit ihm eine Stunde umher gefahren sein. Am späten Abend sollen Sie ihn dann bei Temperaturen um den Gefrierpunkt, nur mit einem T-Shirt, Shorts und Socken bekleidet und erheblich verletzt, knapp zwei Kilometer von der nächsten Ortschaft entfernt und auf einer kaum befahrenen Landstraße in Brandenburg zurückgelassen haben. Dass er dabei in seinem Zustand versterben könne, sollen die beiden Haupttäter zumindest billigend in Kauf genommen haben. Tatsächlich konnte sich der Mann noch bis zur Ortschaft Rädikow schleppen und dort an einem Wohnhaus auf sich und seinen Zustand aufmerksam machen, so dass Rettungskräfte noch rechtzeitig herbeigeholt werden konnten.

Der angeschuldigte 41-jährige mutmaßliche Haupttäter befindet sich seit dem 11. April in Haft, die beiden Gehilfen sind auf freiem Fuß. Der gesondert verfolgte Mittäter ist flüchtig.