Anklage gegen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt

Pressemitteilung vom 18.09.2025

Nr. 223

Gegen einen mittlerweile 40 Jahre alten Polizeibeamten, der am 29. Juni 2022 im Rahmen eines Polizeieinsatzes in einer Flüchtlingsunterkunft einen Mann geschlagen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage wegen Körperverletzung im Amt zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Der Angeschuldigte soll am 29. Juni 2022 gegen 23:30 Uhr im Rahmen eines Polizeieinsatzes in einer Flüchtlingsunterkunft in der Karl-Marx-Straße in Berlin-Neukölln einen damals 46-jährigen Bewohner körperlich misshandelt haben. Vorausgegangen war ein Notruf aus einer von der Familie des Zeugen bewohnten Wohnung. Im Zuge der Sachverhaltsklärung soll der Angeschuldigte gemeinsam mit einem weiteren Polizeibeamten den Zeugen aufgefordert haben, den Raum zu verlassen. Nachdem dieser der Aufforderung nicht nachkam, sollen ihn beide Beamte auf den Flur verbracht haben. Dort habe der Angeschuldigte dem Zeugen mit der Faust mindestens einmal – möglicherweise bis zu siebenmal – mit erheblicher Kraft ins Gesicht geschlagen. Die Schläge sollen weder durch die Situation gerechtfertigt noch verhältnismäßig gewesen sein.

Der 46-Jährige soll infolge der Tat mehrere komplexe Gesichtsfrakturen, unter anderem am Jochbein, an der Augenhöhle sowie an der Kieferhöhle, erlitten haben, die eine Operation erforderlich machten. Er soll nach wie vor psychisch unter dem Vorfall leiden und sich in ärztlicher Behandlung befinden.