Nr. 214
Ein 47 Jahre alter Mann und ein 48 Jahre alter Apotheker sollen bei Betrugstaten gegenüber gesetzlichen Krankenkassen mittels unzutreffender Rezepte zusammengearbeitet haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen sie nun wegen 81 Fällen gewerbsmäßigen Betruges, davon 64 Fälle gemeinschaftlich, Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Dazu soll der 47-Jährige im Auftrag des Apothekers bei einem gesondert verfolgten Arzt vorstellig geworden sein und diesen dazu gebracht haben, für 32 gesetzlich krankenversicherte Personen ohne deren Wissen und Zustimmung Rezepte ausgestellt zu haben. Verschrieben wurden insbesondere kostspielige Medikamente zur u.a. Behandlung von chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD), obwohl für diese keinerlei medizinische Indikation bestand.
Diese Verschreibungen soll der 47-Jährige dann absprachegemäß in der Apotheke des Mitangeschuldigten eingelöst haben, der diese zwar gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet, die Medikamente aber nie bestellt oder verkauft haben soll. Insgesamt sollen die Angeschuldigten so 175.927,70 Euro zu Unrecht eingenommen haben.
Das Verfahren gegen den gesondert verfolgten Arzt wurde zwischenzeitig gegen Zahlung von Geldauflagen in Höhe von insgesamt 20.000 Euro an verschiedene gemeinnützige Organisationen mittlerweile eingestellt. Er gilt somit nach wie vor als unschuldig und nicht bestraft.