Nr. 210
Gegen einen 38-Jährigen, der im April 2024 auf dem Campus des Virchow-Klinikums einen Geldautomaten gesprengt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage zum Landgericht Berlin I wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit besonders schwerem Diebstahl erhoben.
Am 17. April 2024 soll der Mann gemeinsam mit einem mittlerweile verstorbenen Mittäter am Haupteingang des Charité Campus Virchow-Klinikums in Berlin einen Geldautomaten der Deutschen Bank gesprengt zu haben, um an Bargeld zu gelangen. Dazu sollen die beiden mit einer sogenannten „Schweißlanze“ ein hochexplosives Gasgemisch in den Automaten eingeleitet und diesen so zur Explosion gebracht. Durch die Sprengung erbeuteten die Täter Bargeld in Höhe von 255.480 Euro. Am Automaten und am Gebäude entstand ein Sachschaden von etwa 30.000 Euro.
Die beiden Tatverdächtigen sollen unmittelbar nach der Tat zunächst mit einem Motorroller geflohen sein, den sie kurz darauf im Wasser landete. Ihre Flucht sollen sie dann mit einem kleinen Gummiboot mit Außenbordmotor fortgesetzt haben, das allerdings auf der Höhe der Alten Schleuse in Charlottenburg kenterte. Der mutmaßliche Mittäter soll dabei ertrunken sein, während sich der nun Angeschuldigte noch ans Ufer retten und in die Niederlande fliehen konnte.
Er wurde im Mai 2025 in Spanien aufgrund eines mittlerweile gegen ihn – durch Ermittlungen zum Tod des mutmaßlichen Mittäters erlangte Informationen – von der Staatsanwaltschaft Berlin erwirkten Haftbefehls festgenommen, nach Berlin ausgeliefert und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist bereits im Jahr 2018 vom Landgerichts Köln wegen mehrerer Geldautomatensprengungen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.