Anklage gegen Ex-Polizisten wegen vielfachen Betruges
Pressemitteilung vom 27.08.2025
Nr. 208
Ein früherer Polizeibeamter, der seinerzeit insbesondere im Bereich von Betrugsermittlungen eingesetzt war, soll selbst mit betrügerisch erlangten Daten Betrugstaten begangen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den 46-jährigen Anklage wegen zehn Fällen des besonders schweren Computerbetruges (in einem Fall davon nur versucht) und 45 Fällen des besonders schweren Betrugs (davon in 23 Fällen versucht) zum Landgericht Berlin I erhoben.
Der Angeschuldigte soll sich den Berliner Wohnungsmarkt zunutze gemacht haben, um diese Taten zu begehen. 85.325,19 Euro soll er auf diese Weise eingenommen haben, 147.884,69 Euro soll er noch einzunehmen versucht haben.
In einem ersten Schritt soll der Angeschuldigte unter dem Vorwand, Mitarbeiter verschiedener – tatsächlich nicht existierender – Hausverwaltungen zu sein, auf der Plattform „eBay-Kleinanzeigen“ fiktive Mietwohnungen in Berlin inseriert haben. Aufgrund der angespannten Wohnsituation kam es zu zahlreichen Interessensbekundungen. In der Folge soll der Angeschuldigte die Wohnungssuchenden zur Übersendung von Selbstauskünften, u.a. mit Angaben zu Gehalt und Arbeitgeber, aufgefordert haben.
Mit diesen Daten soll er dann unter Vortäuschung fremder Identitäten bei verschiedenen Banken Kredite aufgenommen und Girokonten eröffnet haben. Um die notwendige Identitätsprüfung (PostIdent) zu umgehen, soll er zudem die dafür vorgesehenen Links an die jeweiligen Geschädigten weitergeleitet, diesen aber vorgetäuscht haben, diese seien Voraussetzung für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins. Auf diese Weise sollen die Zeugen – ohne ihr Wissen – selbst Konten eröffnet haben.
Zur Erlangung der Zugangsdaten und Bankkarten soll er dann Postnachsendeaufträge einge-richtet haben und so in den Besitz der Bankunterlagen gekommen sein. Anschließend soll er die Konten bis zur Dispogrenze leergeräumt und so mehr als 92.000 Euro eingenommen haben.
Außerdem soll er mit Daten Diebstahlsversicherungen über angeblich hochwertige Gegenstände abgeschlossen haben. Diese soll er dann kurze Zeit später als gestohlen gemeldet haben, obwohl sie nie existiert hatten. Die Versicherungssummen – insgesamt knapp 20.000 Euro – wurden auf die zuvor unrechtmäßig eröffneten Konten ausgezahlt.
Schließlich soll der Angeschuldigte unter falscher Identität mit den Arbeitgebern der Geschädigten Kontakt aufgenommen und diesen wahrheitswidrig mitgeteilt haben, die Kontoverbindung für die Gehaltszahlung habe sich geändert. In mehreren Fällen kam es in der Folge zu Gehaltsüberweisungen auf die vom Angeschuldigten eröffneten Konten – insgesamt 34.192 Euro.
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