Doppelte Erpressung zur Vermeidung von Grunderwerbssteuer – Anklage

Pressemitteilung vom 18.07.2025

Nr. 181

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen mittlerweile 37 Jahre alten Mann, seinen Zwillingsbruder und einen 31 Jahre alten weiteren Bruder der beiden Anklage vor dem Landgericht Berlin I erhoben. Dem 37-Jährigen werden schwere räuberische Erpressung, räuberische Erpressung sowie versuchte Nötigung und Bedrohung zur Last gelegt. Sein Zwillingsbruder wurde wegen Mittäterschaft bei der ersten der Taten angeklagt, der 31-Jährige wegen Beihilfe zu der zweiten Tat.

Zwischen Mai und August 2020 sollen die beiden 37-Jährigen gemeinsam den 62-Jährigen unter Druck gesetzt haben, indem Sie ihn persönlich bedrohten, etwa indem Sie ihm eine Pistole an den Kopf hielten. Sie sollen aber auch mit Gewalt gegen seine Familie, insbesondere seine Kinder und seine in der Türkei lebenden Eltern, gedroht haben. So sollen sie ihn schließlich dazu gebracht haben, dass er einem der Brüder Anteile an vier Vermögensverwaltungs- und Grundstücksgesellschaften zum Preis von 355.000 Euro notariell überschrieb. Deren tatsächlicher Wert soll jedoch bei mindestens 2.366.104 Euro gelegen haben.

In der Folgezeit soll der 37-Jährige, dem die Anteile überschrieben worden sind, davon überrascht worden sein, dass er für diese Transaktionen nun Grunderwerbssteuer von etwa 500.000 Euro zahlen muss. Daraufhin soll er den 62-Jährigen erneut erpresst und so zur Rückabwicklung der Verträge und zu anschließenden Neuabschlüssen – unter anderem mit dem 31-Jährigen – gebracht haben. Dem 62-Jährigen soll hier nun sogar noch ein etwas höherer Schaden von etwa 2,4 Millionen Euro entstanden sein.

Im März 2022 soll der 37-Jährige Angeschuldigte zudem versucht haben, durch die Bedrohung einer Beschäftigten der Deutschen Post AG zu erreichen, dass der Betrieb einer bestimmten Postfiliale an die durch ihn gewünschte Person vergeben wird.