Anklage wegen mutmaßlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges im Zusammenhang mit Faksimiles
Pressemitteilung vom 17.07.2025
Nr.178
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen vier Männer im Alter von inzwischen 32, 28, 38 und 27 Jahren insbesondere wegen des Verdachts zahlreicher Betrugstaten Anklage zum Landgerichts Berlin I erhoben. Konkret werden den vier Angeschuldigten insgesamt 41 Taten zur Last gelegt, darunter banden- und gewerbsmäßiger Betrug, Urkundenfälschung, Computerbetrug sowie Diebstahl.
Zwischen Oktober 2022 und Mai 2025 sollen die vier Männer arbeitsteilig organisiert und mit weiteren, teilweise bislang unbekannten Tätern bundesweit eine Vielzahl von Betrugstaten be-gangen haben. Gezielt sollen sie sich an lebensältere Personen gewandt haben, die in der Vergangenheit sogenannte Faksimiles – also Nachdrucke antiquarischer Bücher – erworben hatten. Die Täter gaben gegenüber den Geschädigten wahrheitswidrig vor, ihnen den Verkauf ihrer Büchersammlungen an vermeintliche Kaufinteressenten zu hohen Preisen vermitteln zu können. Für die angebliche Vermittlung forderten sie Kautions-, Treuhand- oder Provisionszahlungen, die in mehreren Fällen durch von den Geschädigten aufgenommene Darlehen finanziert wurden. Die Angeschuldigten sollen bei Begehung der Taten teilweise unter falschen Namen aufgetreten sein und sich als Vertreter verschiedener Firmen ausgegeben haben. Die versprochenen Verkäufe erfolgten nicht; vielmehr soll es von Anfang an Ziel der Gruppierung gewesen sein, die Vorauszahlungen der Geschädigten für sich zu vereinnahmen. Zur Erschwerung der Aufklärung der Taten und der Verschleierung des Verbleibs der Taterlöse sollen die Angeschuldigten sich eines komplexen, aus verschiedenen Firmen bestehenden Geldwäschenetzwerks bedient haben.
Innerhalb der Gruppierung soll der 32-Jährige die führende Rolle innegehabt haben. Er soll die Aktivitäten koordiniert, Büroräume angemietet und die Anwerbung neuer Tatopfer über ein Callcenter veranlasst haben. Der 28-Jährige soll für die operative Umsetzung der Taten, insbesondere
die Organisation des Zahlungsverkehrs und die Verschleierung der Geldflüsse, verantwortlich gewesen sein. Der 37-Jährige und der 27-Jährige sollen persönlich an den Wohnanschriften der Geschädigten erschienen und dort die Taten ausführten haben. Der 27-Jährige soll die vermeintlich beabsichtigte Vermittlung eines Bücherverkaufs aber in zwei Fällen nur als Vorwand genutzt haben, um Zutritt zu den Wohnungen der 89 beziehungsweise 86 Jahre alten Geschädigten zu erhalten, um so mit einem Mittäter aus diesen Wertgegenstände zu stehlen.
Die Angeschuldigten befinden sich seit dem 15. Mai 2025 wegen dieser Tatvorwürfe in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft strebt die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Gesamthöhe von rund 738.000,00 Euro an, wobei die Angeschuldigten für den Betrag
in Teilen als Gesamtschuldner haften.
Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher
Vorherige Meldung vom 15. Mai 2025:
https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung. 1559903.php.
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