Anklage wegen mutmaßlich betrügerischer Vermittlung von Anlagenmodellen

Pressemitteilung vom 11.07.2025

Nr. 175

Gegen einen mittlerweile 57-Jährigen, der zwischen Oktober 2018 und Juli 2019 Unternehmern betrügerisch lukrative Geschäfte in Afrika vermittelt und Diplomatenstatus versprochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun wegen drei Fällen des gewerbsmäßigen Betruges, durch den jeweils ein Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt worden sein soll, Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben.

Zusammen mit von der Staatsanwaltschaft München I gesondert verfolgten mutmaßlichen Mittätern soll der Angeschuldigte im November 2018 einem Fleischhändler eine Beteiligung an einem Geschäftsmodell im Fleischhandel von São Tomé und Principe und Guinea-Bissau im Wert von 1,5 Millionen Euro in Aussicht gestellt haben. Teil des Deals soll zudem die Erlangung einer Diplomatenstellung durch den Geschädigten gewesen sein. Im Vertrauen auf das Zustandekommen des Geschäftes soll er in der Folgezeit – auch durch Aufnahme von Krediten – insgesamt rund 850.000 Euro an den Angeschuldigten und die beiden mutmaßlichen Mittäter gezahlt haben.

Ebenfalls im November oder Dezember 2018 soll sich der Angeschuldigte unzutreffend gegenüber einer Frau als Diplomat von São Tomé und Principe ausgegeben und behauptet haben, dass das Land dringend Geld für den Aufbau einer Botschaft in Guinea-Bissau benötigen würde – was für die Zeugin eine gute Kapitalanlage sein könnte. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben soll sie 240.000 Euro gezahlt, aber immerhin 30.000 Euro wieder zurückerhalten haben.

Im Frühjahr 2019 schließlich soll der Angeschuldigte einem Investor für den Erwerb eines Patents für Batterien aus umweltfreundlichen Materialien Zugang zu einem Treuhänderpool in Aussicht gestellt haben. Über eine Beteiligung an diesem Pool, der gerade in einem größeren Bieterverfahren sei, könne er kurzfristig die entsprechenden Mittel für das Patent erlangen. Er müsse aber durch Einzahlung von 540.000 Euro den Erfolg der angeblichen Bieterverfahren mit sicherstellen. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben soll der Geschädigte diesem dann 235.000 Euro sowie etwa 340.000 US-Dollar aus kurzfristigen Bitcoin-Verkäufen ohne Gegenleistung überlassen haben.

Gegen den Angeschuldigten wird derzeit bereits in einem anderen Verfahren, das den betrügerischen Verkauf von Kunstwerken bekannter Fotografen zum Gegenstand hat, vor dem Landgericht Berlin I verhandelt.