Bericht des Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft für 2024
Pressemitteilung vom 10.07.2025
Nr. 171
Die Zahl der bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden geführten Verfahren mit antisemitischem Hintergrund ist im Jahr 2024 erneut gestiegen: 756 Verfahren wurden 2024 eingeleitet, im Vorjahr 2023 waren es noch 589 Verfahren. Das stellte der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwalt Dr. Florian Hengst, in seinem nun vorgelegten Bericht für das Jahr 2024 dar.
Seit dem Terroranschlag der Hamas am 7. Oktober 2023 wurden zudem alle Fälle gesondert registriert, die im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt und dem Terrorangriff der Hamas auf Israel im Zusammenhang stehen. Insbesondere auf propalästinensischen Demonstrationen kam es zu juden- und israelfeindlichen Vorfällen. Im Rahmen von propalästinensischen Demonstrationen und Versammlungen ist ein ganz erheblicher Anstieg antisemitischer Handlungen zu verzeichnen, der sich durch das gesamte Berichtsjahr zieht. 2023 waren seit dem 7. Ok-tober 2023 schon 158 Verfahren im Zusammenhang mit den Nahostkonflikt zu verzeichnen, im Jahr 2024 waren es insgesamt 4.069. Hierbei handelt es sich häufig um Taten mit einem klaren antisemitischen Motiv, erfasst werden zudem aber auch sonstige Fälle im Kontext dieser Geschehnisse, wie zum Beispiel Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Neu war im Berichtsjahr die häufige Verwendung des nach unten gerichteten roten Dreiecks, das im Kontext mit der Hamas genutzt wird, vielfach auf Plakaten und in sozialen Medien auftauchte sowie auf Fensterscheiben und Wände geschmiert wurde. Die Hamas nutzt das rote Dreieck, um ihre Feinde zu markieren und Angriffsziele zu kennzeichnen. Dessen Verwendung ist allerdings in Folge der Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat verboten und strafbar.
Der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft, Dr. Florian Hengst:
„Seit dem Angriff der Hamas auf Israel sind in erschreckendem Maß Vorfälle mit antisemitischem Hintergrund zu verzeichnen. Auf Versammlungen wie im Internet wurde zu Straftaten gegen Jüdinnen und Juden sowie gegen Israel aufgefordert und Jüdinnen und Juden wurden im persönlichen Umfeld, auf offener Straße sowie in den sozialen Medien angegriffen, bedroht und beleidigt. Entschiedenes und konsequentes Vorgehen gegen Antisemitismus ist und bleibt ein zentrales Anliegen der Strafverfolgungsbehörden.“
Der 6. Bericht des Antisemitismusbeauftragten kann hier heruntergeladen werden:
https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/_assets/antisemitismusbekaempfung/2024_bericht_antisemitismus.pdf
Hintergrund: Der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft
Am 1. September 2018 wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Stelle eines Antisemitismusbeauftragten eingerichtet. Seit dem 1. September 2022 ist dies Oberstaatsanwalt Dr. Florian Hengst.
Mit der Einrichtung dieser Funktion soll die Vernetzung und Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde zu Berlin sowie weiteren Institutionen jüdischen Lebens und zivilgesellschaftlichen Organisationen ausgebaut, das Vertrauen der Gesellschaft und insbesondere von Jüdinnen und Juden in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden gestärkt und so auch die Anzeigebereitschaft erhöht werden.
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