Drei Anklagen wegen Hehlerei gestohlener Fahrräder

Pressemitteilung vom 04.06.2025

Nr. 142

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen insgesamt drei Personen – zwei Männer im Alter von 25 und 37 Jahren und eine 40-jährige Frau – jeweils Anklage wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zum Amtsgericht Tiergarten erhoben. Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, spätestens ab Mitte 2023 einen auf Dauer angelegten, arbeitsteilig organisierten Handel mit gestohlenen Fahrrädern und E-Bikes betrieben zu haben. Ziel soll es gewesen sein, sich durch den Verkauf des Diebesguts ein erhebliches und dauerhaftes Einkommen zu verschaffen.

Die Fahrräder und E-Bikes sollen überwiegend von unbekannten Tätern im Berliner Stadtgebiet gestohlen worden sein. Anschließend wurden zunächst in verschiedenen Lagerorten in Treptow-Köpenick aufbewahrt, um sie von dort aus weiterverkaufen zu können.

Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen konnten bei dem 25-Jährigen elf Fahrräder beschlagnahmt werden, bei dem 37-Jährigen sieben und bei der 40-Jährigen 18 Fahrräder. Darunter befanden sich zahlreiche hochwertige E-Bikes und Fahrräder namhafter Hersteller, die Einzelwerte lagen teils bei über 6.000 Euro. Die Gesamtschadenssumme beträgt nach aktuellem Stand deutlich über 100.000 Euro.

Ein Großteil des Diebesguts wurde im Rahmen polizeilicher Maßnahmen sichergestellt, darunter auch bei der Kontrolle eines von den Beschuldigten genutzten Transportfahrzeugs.