Gemeinsam gegen Hasskriminalität: Berliner Eissport-Verband und Staatsanwaltschaft vereinbaren Kooperation

Pressemitteilung vom 15.05.2025

Nr. 124

Um auf vorurteilsmotivierte oder dem Phänomen der „Hasskriminalität“ zuzuordnende erhebliche Straftaten effektiver und nachdrücklicher reagieren zu können, haben die Staatsanwaltschaft Berlin und der Berliner Eissport-Verband e.V. am 14.05.2025 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Unterzeichnet wurde diese seitens der Staatsanwaltschaft Berlin vom Leitenden Oberstaatsanwalt Jörg Raupach und der Leiterin der Zentralstelle Hasskriminalität, Oberstaatsanwältin Ines Karl. Für den Berliner Eissport-Verband e.V. unterzeichneten dessen Präsident Alexander Hedderich und dessen Vizepräsident Ulrich Schmidt.

Auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung soll sichergestellt werden, dass relevante Vorfälle, von denen der Berliner Eissport-Verband Kenntnis erlangt, künftig schneller der Staatsanwaltschaft Berlin zur Kenntnis gegeben werden. Der Berliner Eissport-Verband wird solche Vorkommnisse weiterhin zunächst intern prüfen und dann Fälle, die als bedeutend und erheblich eingeschätzt werden, an die Staatsanwaltschaft Berlin weiterleiten.
Durch die zeitnahe und möglichst umfassende Übermittlung der für die Strafverfolgung erforderlichen Informationen sollen nicht nur rechtsfreie Räume vermieden werden. Die schnelle Einbindung soll auch einen Beweismittelverlust verhindern und sicherstellen, dass die Geschädigten die erforderliche Unterstützung bei der Strafverfolgung erhalten.
Die Staatsanwaltschaft Berlin wird den Berliner Eissport-Verband außerdem bei dessen Arbeit im Zusammenhang mit Gewaltprävention, Kinder- und Jugendschutz sowie Antisemitismus und jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit unterstützen und beratend begleiten.

Nachdem eine entsprechende Kooperationsvereinbarung bereits im Mai 2024 mit dem Berliner Fußball-Verband geschlossen worden war, kontaktierte die Staatsanwaltschaft zahlreiche weitere Sportverbände, ob ebenfalls Interesse an einer solchen Kooperation bestünde. Die entsprechenden Vereinbarungen dazu sind in Vorbereitung.

Zur Erläuterung:
Straftaten der Hasskriminalität sind solche, die sich gegen eine Person oder eine Personengruppe wegen ihrer zugeschriebenen politischen Haltung, Einstellung oder ihres Engagements richtet oder wegen ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, wegen ihrer Weltanschauung, ihres sozialen Status, wegen einer psychischen oder physischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität oder wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes. Dies schließt Fälle ein, bei denen sich die Tat in diesem Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache oder ein Objekt richtet.