Gemeinsame Pressemitteilung: Anklage wegen mehrerer mutmaßlicher Raubüberfälle auf Bekannten mittels Streitaxt

Pressemitteilung vom 12.05.2025

Ein 43 Jahre alter Mann den Bruder einer 39 Jahre alten Frau – einmal auch mit dieser gemeinschaftlich – gewalttätig zu Zahlungen an sich veranlasst haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun wegen drei Fällen der (teilweise: besonders schweren) räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung bzw. gefährlicher Körperverletzung und wegen eines Falles des Computerbetrugs Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben.

Erstmals im Jahr 2023 soll der 43-Jährige seinen Bekannten, den er letztlich nur flüchtig gekannt und dem er vor Jahren einmal Obdach nach dessen Haftentlassung gewährt haben soll, die Rückzahlung von 1.600 Euro angeblicher Schulden verlangt haben. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, soll er ihm dazu auf der Werbellinstraße in Neukölln hinterrücks in das rechte Knie gesprungen sein. So soll er ihn derart verletzt haben, dass er mehr als zwei Monate an Krücken gehen musste.

Ende 2024 sollen die beiden Angeschuldigten dann in seine Wohnung in Neukölln eingedrungen sein, ihn durch mehrere Schläge mit der stumpfen Seite einer achtzig Zentimeter langen Streitaxt zur Herausgabe von ec-Karte samt PIN genötigt haben.

Eine Woche später soll der Angeschuldigte wieder wieder bei ihm vorstellig gewesen sein, um an die nun neu beantragte Bankkarte mit PIN zu kommen. Auch hier soll er seiner unberechtigten Forderungen durch mindestens einen Schlag mit der Streitaxt erfolgreich Nachdruck verliehen haben.

Drei Tage später soll der 43-Jährige dann mittels dieser Bankkarte 556 Euro vom Konto des Geschädigten abgehoben haben.

Der 43-Jährige befindet sich wegen dieser Tatvorwürfe seit dem 3. Februar 2025 in Untersuchungshaft. Er wie auch die mitangeschuldigte Schwester des Geschädigten könnten sich auf-grund ihrer Drogenabhängigkeiten zu den Taten entschlossen haben.