Anklage wegen mutmaßlicher Folterung eines ehemaligen Geschäftspartners

Pressemitteilung vom 29.04.2025

Gegen einen inzwischen 43-Jährigen, der im Mai 2021 einen mittlerweile 31 Jahre alten Mann acht Stunden festgehalten und gefoltert haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben. Vorgeworfen werden ihm Aussetzung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und Geiselnahme.

Am 25. Mai 2021 gegen 13.00 Uhr soll der Angeschuldigte in der Auguststraße in Berlin-Mitte mit dem Geschädigten zufällig zusammengetroffen sein und ihm mehrere Schläge versetzt haben. Anschließend soll er ihn in sein Auto verfrachtet und in Büroräume in Neukölln gebracht haben. Einen Zeugen soll er extra gebeten haben, die dort installierte Videoüberwachung auszuschalten. Dann soll er ihn zwei Stunden lautstark mit Diebstahls- und Betrugsvorwürfen überzogen und ihm die Schuld dafür zugeschrieben haben, dass sich Geschäftspartner von ihm abgewandt hätten. In der Folgezeit soll er mehrere Stunden zunächst mit Händen und Fäusten, dann mit einem Hammer auf ihn eingeschlagen, ihn mit dem Tod bedroht und ihm so erhebliche Verletzungen zugefügt haben, dass der Geschädigte nach wie vor körperlich und psychisch unter ihnen leidet. Zudem soll er Fotos von dem Verletzten gefertigt haben, um diese zur Abschreckung anderer Geschäftspartner zu verwenden. Erst nach acht Stunde soll er die Situation beendet und den Geschädigten wieder freigelassen haben. Dieser hält sich seitdem aus Todesangst vor dem Angeschuldigten an einem unbekannten Ort im Ausland versteckt. Da – entgegen dem Wunsch des Angeschuldigten – die Videoaufnahmen nicht ausgesetzt worden sind, liegt eine Aufnahme des gesamten achtstündigen Tatgeschehens vor.

Angezeigt wurde der Vorfall erst im April 2023 durch einen Zeugen, der in die Vermittlung der Büroräume eingebunden war. Seit dem 16. April 2025 befindet sich der Angeschuldigte wegen dieser Tatvorwürfe in Untersuchungshaft.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher