Anklage wegen Drogenverstecks in einer Schuhsohle

Pressemitteilung vom 22.04.2025

Eine Wäschelieferung soll ein 69-Jähriger im September 2024 zu nutzen versucht haben, um einem Untersuchungshäftling Drogen zukommen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn daher nun wegen Besitzes und versuchter Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Am Nachmittag des 3. September 2024 soll der Angeschuldigte versucht haben, die Betäubungsmittel in die Justizvollzugsanstalt Moabit als Besucher einzubringen. 17 Gramm Metamphetamin soll er dazu in einer Schuhsohle versteckt haben und diese wiederum zwischen weiterer Wäsche. Durch einen Mitarbeiter wurde das Metamphetamin allerdings entdeckt und beschlagnahmt.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher