Gegen eine 38 Jahre alte Aktivistin der pro-palästinensischen Szene hat die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen in fünf Fällen und anderen Delikten Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Zwischen April und Juli 2024 soll die Frau sowohl auf Instagram-Account als auch bei Demonstrationen die Parole „from the river to the sea, palestine will be free“ veröffentlicht und – auch durch Megaphone – skandiert haben. Dieser Satz wurde seitens des Bundesministeriums des Innern als Kennzeichen der verbotenen Palästinenser-Organisation Hamas eingeordnet.
Im Februar 2024 und im Juli 2024 soll sie sich im Rahmen von Demonstrationen Personalienfeststellungen durch die Polizei widersetzt und körperlich im Februar Widerstand geleistet, im Juli Polizeibeamte auch angegriffen haben. Bei dem letztgenannten Vorfall soll sie einen Regenschirm nach Polizeibeamten geworfen und diese auch getroffen haben. Da dies allerdings keine Verletzungen mit sich brachte, wird dieses Vorgehen seitens der Staatsanwaltschaft als versuchte gefährliche Körperverletzung gewertet.
Zudem soll sie im Juni bei einer Demonstration Polizeibeamte pauschal als Kriminelle und Verbrecher bezeichnet und wahrheitswidrig behauptet haben, diese würden Demonstrationen nur aufsuchen, um auf Frauen und Kinder einzuschlagen. Dieser Vorfall wurde als Verleumdung angeklagt.
Schließlich soll sie am 19. April 2024 auf Instagram ein Foto eines polizeilichen Anhörungsschreibens veröffentlicht und so entgegen § 353d des Strafgesetzbuches amtliche Dokumente eines Strafverfahrens in wesentlichen Teilen im Wortlaut öffentlich mitgeteilt zu haben, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.
Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher