Nachbarn nach Auszug durch Chlorgase verletzt

Pressemitteilung vom 28.03.2025

Gegen eine 55-Jährige, die gemeinsam mit ihrem Ehemann durch Chlordämpfe im selben Haus lebende Angehörige verletzt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Im September 2022 soll die Frau gemeinsam mit ihrem Ehemann bei Auszug aus einer Anbauwohnung im rheinland-pfälzischen Wied im Keller mehr als sechzig Chlortabletten verteilt haben, die sich in der Folgezeit auflösten. So verteilten sich – wie von der Angeschuldigten beabsichtigt – Chlorgase im gesamten Haupthaus. Damit dies nicht so leicht unterbunden werden konnte, soll die Frau die Verbindungstür zwischen Haupthaus und Anbau mit Silikon verklebt haben und die Kellertür mit einer angeschraubten Holzplatte zusätzlich gesichert haben. Im Keller selbst soll sie zudem die Tabletten an zahlreichen, auch teils unzugänglichen Stellen, versteckt haben, um deren Auffinden zu erschweren.

Die im Haupthaus wohnenden Menschen – ein Ehepaar mit drei Kindern und eine Frau – sollen durch das Chlorgas an Kopfschmerzen, Augenbrennen und Brechreizen gelitten haben.

Motiv für das Handeln der Angeschuldigten und ihres Ehemannes, dessen Ermittlungsverfahren mittlerweile eingestellt ist, könnten familiäre Streitigkeiten gewesen sein.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher