Ein 75-Jähriger soll am 23. November 2024 gegen 11 Uhr in seinem Zimmer in einem Seniorenheim in Berlin-Reinickendorf plötzlich auf seine 43-jährige Tochter mit einer Machete eingestochen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nunmehr wegen versuchten heimtückischen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren beim Landgericht Berlin I eingereicht.
Nachdem die 43-Jährige für ihren Vater einen neuen Kühlschrank für sein Zimmer besorgt hatte, soll sich der Beschuldigte in den Wochen vor der Tat mehrfach über dessen Funktionsfähigkeit bei ihr beklagt haben. Als die 43-Jährige ihren Vater am Tattag im Seniorenheim dann besuchte, soll sie dort die Funktionsfähigkeit des Kühlschranks im Vierfüßlerstand überprüft haben.
Der Beschuldigte soll in diesem Moment unbemerkt seine in seinem Zimmer befindliche Machete mit einer Klingenlänge von 30 Zentimetern hervorgeholt haben. Anschließend soll er die Tür seines Zimmers verschlossen und sich rechtsseitig neben seine Tochter gekniet haben. Unvermittelt und mit Tötungsabsicht soll er dann mit der Machete mehrfach auf seine Tochter eingestochen und ihr mehrere Hiebe versetzt haben.
Nachdem ein Pfleger der Einrichtung aufgrund der Hilfeschreie der Tochter herbeigeeilt war und der Beschuldigte dann auch in dessen Richtung mit der Machete gestochen haben soll, ihn jedoch verfehlte, gelang es dem Pfleger, dem Beschuldigten die Machete zu entwinden. Gleichwohl soll der Beschuldigte dann nach seiner Tochter getreten, sie an den Haaren gezogen und gewürgt haben.
Alarmierte Einsatzkräfte der Berliner Polizei konnten den Beschuldigten schließlich zu Boden bringen und festnehmen. Die 43-Jährige wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht, in dem sie notoperiert werden musste.
Der Beschuldigte, der sich dahingehend eingelassen hat, dass er sich gegenüber seiner Tochter verteidigt habe, befindet sich seit dem 24. November 2024 vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus. Da Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war, strebt die Staatsanwaltschaft im Sicherungsverfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Petzold
Staatsanwalt
Pressesprecher
Vorherige gemeinsame Meldung vom 23. November 2024:
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