Messerangriff auf Bekannten? Sicherungsverfahren beantragt.

Pressemitteilung vom 04.03.2025

Ein 20-jähriger Heranwachsender soll in einer Unterkunft für Geflüchtete auf einen 21-Jährigen mehrfach eingestochen haben, weshalb die Staatsanwaltschaft Berlin nunmehr wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren beim Landgericht Berlin I eingereicht hat.

Am Abend des 29. November 2024 soll der Beschuldigte den 21-Jährigen unter einem Vorwand in die Unterkunft für Geflüchtete in der Bühringstraße in Berlin-Weißensee gebeten haben. Im Eingangsbereich soll er dann – mit Tötungsvorsatz – mit einem Küchenmesser mit 18 Zentimeter langer Klinge mehrfach auf den Kopf und den Körper des 21-Jährigern eingestochen haben. Dieser erlitt lebensgefährliche Stich- und Schnittverletzungen im Bereich des Kopfes, des Oberkörpers und der Hände, wobei zwei Finger teilweise abgetrennt wurden, woraufhin er in einem Krankenhaus notoperiert werden musste.

Durch das Eingreifen des Sicherheitspersonals der Unterkunft, die dem 21-Jährigen zur Hilfe eilten und die Hände des Beschuldigten fixierten, konnte der Messerangriff unterbunden werden.

Der Beschuldigte und der 21-Jährige sollen sich auf der Flucht nach Deutschland kennengelernt haben. Der 21-Jährige war in der Unterkunft in der Bühringstraße untergebracht.

Der Beschuldigte, welcher sich zum Geschehen weitgehend geständig gegenüber der Berliner Polizei eingelassen hat, konnte noch am Tatort durch Einsatzkräfte der Berliner Polizei festgenommen werden. Er befand sich ab dem 30. November 2024 in Untersuchungshaft. Seit dem 14. Februar 2025 war er vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Da Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war, strebt die Staatsanwaltschaft im Sicherungsverfahren seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Petzold
Staatsanwalt
Pressesprecher