Anklage wegen Inverkehrbringens von Falschgeld über angebliche Diebesfalle

Pressemitteilung vom 21.02.2025

Weil sie über eine Internetplattform Falschgeld erworben und bei einer Bekannten deponiert haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun gegen einen 50 Jahre alten Mann und dessen 82-jährige Mutter Anklage wegen Geldfälschung zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Im Dezember 2022 und Januar 2023 sollen die beiden mindestens siebzig falsche 100-Euro-Banknoten und zwanzig falsche 500-Euro-Banknoten im Internet geordert haben. Diese Scheine sollen sie dann in der Folge unter die Bargeldbestände einer pflegebedürftigen Bekannten, um deren finanzielle Angelegenheiten sich die 82-Jährige Beschuldigte kümmerte, gemischt haben. Angeblich sei es ihnen dabei darum gegangen, Schaden von der Frau abzuwenden: Falls diese bestohlen würde, so die Hoffnung, sollten etwaige Diebe lediglich das Falschgeld erlangen.

Der Bekannten selbst sollen sie diesen Plan aber nicht mitgeteilt haben. Daher übergab diese in der Folgezeit Falschgeld im Nennwert von 1.200 Euro an eine Verwandte, die Teile hiervon wiederum gutgläubig in einer Bankfiliale einzahlen wollte. Die Anklage geht aufgrund von entsprechenden Gutachten der Deutschen Bundesbank davon aus, dass das Falschgeld tatsächlich im Zahlungsverkehr mit echtem Geld verwechselt werden konnte.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher