Anklage gegen Mutter, deren Kind beinahe ertrunken wäre

Pressemitteilung vom 19.02.2025

Gegen eine 23 Jahre alte Frau, die ihre vierjährige Tochter in einem Berliner Schwimmbad nicht ausreichend beaufsichtigt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin jetzt wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Am 14. November 2024 soll die Angeschuldigte im Stadtbad Lankwitz ihre Tochter unbeaufsichtigt auf einem Stuhl abgesetzt haben, um selbst ein paar Bahnen schwimmen zu können. Ihre Tochter soll sie dabei weder selbst im Blick gehabt haben noch jemand anderen gebeten haben, auf das Kind zu achten. Kurze Zeit später wurde dieses bäuchlings bewusstlos auf dem Wasser treibend von einem Zeugen gefunden. Es musste im Rahmen der Rettungsmaßnahmen zwei Mal reanimiert werden und befand sich mehrere Tage in stationärer Behandlung, wo es auch künstlich beatmet werden musste. Ob durch den Vorfall Folgeschäden eingetreten sind, ist noch nicht bekannt.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher

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§ 171 Strafgesetzbuch: Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.