Anklage gegen Ärztin wegen ungerechtfertigter Schmerzmittelverschreibungen

Pressemitteilung vom 14.02.2025

Eine mittlerweile 80 Jahre alte Ärztin soll in ihrer Praxis in Berlin-Grunewald einigen ihrer – teilweise betäubungsmittelabhängigen – Patientinnen und Patienten ohne medizinische Indikation Tilidin verschrieben haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen sie nun wegen 273 Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit Untreue Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben.

Die Angeschuldigte soll zwischen Januar 2018 und Dezember 2021 insgesamt 273 Mal Rezepte für das Schmerzmittel Tilidin ausgestellt haben. Bei diesem handelt es sich um ein Medikament mit einem sehr hohen Suchtpotenzial, das deshalb dem Betäubungsmittelrecht unterliegt und dessen Abgabe entsprechend strenger überwacht wird. Es wird in der Regel erst dann verschrieben, wenn der Behandlungszweck mit anderen Schmerzmitteln nicht mehr erreicht werden kann. Die tägliche Höchstdosis liegt bei 600 mg, höhere Dosen haben keinen therapeutischen Mehrwert.

Gleichwohl soll die angeschuldigte Allgemeinmedizinerin Patientinnen und Patienten, die ihr auch als suchtmittelabhängig bekannt waren, Tilidin in das therapeutische Maß erheblich übersteigenden Mengen verschrieben haben – unter Inkaufnahme, deren Suchtverhalten zu fördern.

Den gesetzlichen Krankenkassen, die in der Annahme ordnungsgemäßer Verordnungen die Kosten für das Tilidin übernommen haben, soll so zudem ein Schaden von mindestens 7.755,71 Euro entstanden sein.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat der Angeschuldigten, die seit 1979 als Ärztin berechtigt war, Betäubungsmittelverordnungen auszustellen, dies am 26. Mai 2023 untersagt. Sie ist außerdem – noch nicht rechtskräftig – am 2. Juli 2024 durch das Amtsgerichts Tiergarten wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse, Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz und anderer Delikte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, deren Vollstreckung für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher