Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamten zum Nachteil eines Journalisten?

Pressemitteilung vom 31.01.2025

Ein 32-jähriger Polizeibeamter soll bei einer Räumung der Humboldt-Universität einen Journalisten, der die Besetzung und Räumung des Universitätsgebäudes dokumentierte, zu Unrecht festgenommen und dabei verletzt haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Tiergarten gegen den Polizeibeamten einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro.

Am Abend des 23. Mai 2024 war der Polizeibeamte im Rahmen der Räumung des Instituts für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität in Berlin-Mitte – in dem sich mehrere Personen verbarrikadiert hatten – im Einsatz. Dort dokumentierte der Journalist, der sichtbar einen Presseausweis um den Hals getragen und eine Kamera und Mobiltelefon in den Händen gehalten haben soll, die Besetzung in Räumung des Instituts. Der Polizeibeamte soll dort den Journalisten zu Boden gebracht und ihm Handfesseln angelegt haben, wobei der Pressevertreter Verletzungen im Bereich des Gesichts und des Körpers erlitt.

Dem Polizeibeamtem wird vorgeworfen, dass er hätte erkennen können, dass sich die Maßnahme in diesem Moment nicht gegen den Journalisten hätte richten dürfen, sondern in erster Linie gegen die Verursacher der Besetzung als sog. „Störer“ im polizeirechtlichen Sinn und daher die Festnahme ohne rechtlichen Grund erfolgte. Er soll zudem die Verletzungen für möglich gehalten, sich jedoch damit abgefunden haben.

Petzold
Staatsanwalt
Zweiter Pressesprecher