Anklageerhebung wegen mutmaßlich betrügerischen Verkaufs russischer Immobilien

Pressemitteilung vom 23.01.2025

Gegen eine mittlerweile 59 Jahre alte Frau, die in der Zeit von September 2021 bis Februar 2022 russische Immobilien in Berlin angeblich in Vollmacht der russischen Föderation verkauft haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun wegen fünf Fällen der gemeinschaftlichen Urkundenfälschung in Tateinheit mit drei Fällen des versuchten und zwei Fällen des vollendeten besonders schweren Betruges Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben.

Mit einem (gesondert verfolgten) Mitbeschuldigten soll sie geeigneten Immobilien – im Eigentum der russischen Föderation stehend, in Berlin gelegen und faktisch ungenutzt – identifiziert haben. Dann sollen die beiden den Abfluss der Verkaufserlöse organisiert und die für den Verkauf benötigten Unterlagen gefälscht haben – insbesondere vermeintliche Vollmachten des „administrativen Büros des Präsidenten der Russischen Föderation“ und die entsprechenden Apostillen.

Für die Abwicklung der Immobiliengeschäfte soll ein gutgläubiger Dritter angeworben worden sein – der später, nachdem er die mutmaßliche Illegalität der Geschäfte, in die er sich hatte einspannen lassen, auch das vereinnahmte Geld von sich aus zurückerstattet hatte.

Diesem soll die Angeschuldigte glaubhaft gemacht haben, über gute Kontakte in höchste russische Behördenebenen zu verfügen und selbst für die russische Föderation gearbeitet zu haben, also auch berechtigt zu sein, ihn mit dem Verkauf der Immobilien zu beauftragen.

Dem soll der Zeuge dann auftragsgemäß nachgekommen sein: Am 2. September 2021 soll er eine Immobilie in Berlin-Lichtenberg für 5,2 Millionen Euro und außerdem drei weitere (zusammenhängende) Grundstücke in Lichtenberg für 8,8 Millionen Euro verkauft haben.

In beiden Fällen sollen die Kaufpreiszahlungen auch tatsächlich erfolgt sein.

Die Veräußerung von drei weiteren Immobilien – einem Grundstück in Königs Wusterhausen, einem in Schöneberg und einem in Mitte – soll dann zwar weitestgehend von der Angeschuldigten und ihrem mutmaßlichen Mittäter vorbereitet worden sein, da die entsprechenden gefälschten Vollmachten, Apostillen und Vertragsentwürfe schon vorlagen. Zum eigentlichen Vertragsschluss soll es dann aber aufgrund des Beginns des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nicht mehr gekommen sein.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher