Stoß ins Gleisbett – Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben

Pressemitteilung vom 21.01.2025

Gegen einen 36 Jahre alten Mann, der einen 73-Jährigen Mann am U-Bahnhof Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin in das Gleisbett gestoßen haben soll, hat die Staatanwaltschaft Berlin wegen schwerer Körperverletzung Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben.

Dem 36-Jährigen wird vorgeworfen, am Abend des 20. April 2024 den Geschädigten auf dem Bahnsteig von hinten und unvermittelt – mit Verletzungsabsicht – in das Gleisbett gestoßen zu haben. Die 73-Jährige Mann erlitt hierdurch schwere Verletzungen im Kopf- und Halsbereich und ist seither querschnittsgelähmt.

Der Stoß in das Gleisbett konnte durch eine Videokamera der Berliner Verkehrsbetriebe gefilmt und von Zeugen am Bahnsteig beobachtet werden.
Der 36-Jährige konnte nach intensiven Ermittlungen der Polizei Berlin und Staatsanwaltschaft Berlin identifiziert und am 2. Oktober 2024 in Berlin-Neukölln festgenommen werden. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Petzold
Staatsanwalt
Zweiter Pressesprecher

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§ 226
Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person

1. […]

2. […]

3. in […] Lähmung […] verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.