Versehentliche Schussabgabe als angeblichen Überfall verschleiert? – Anklage

Pressemitteilung vom 09.01.2025

Nachdem ein inzwischen 30-Jähriger bei Bauarbeiten eine Schussverletzung erlitten hatte, soll ein mittlerweile 45 Jahre alter Mann versucht haben, dies zu vertuschen und als einen Angriff durch einen Unbekannten auf offener Straße darzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat deswegen gegen ihn nun wegen Strafvereitelung Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Am 21. Dezember sollen zwei Männer in einem von dem Angeschuldigten betriebenen Festsaal im Wedding Elektroarbeiten durchgeführt haben. Dabei soll einer der Männer angeblich eine dort zufällig vorhandene Schusswaffe gefunden haben. Aus dieser soll sich dann auch prompt ein Schuss gelöst haben, wodurch der andere Mann einen Oberarmdurchschuss erlitt. Der mittlerweile 28-jährige Schütze ist deswegen mittlerweile – noch nicht rechtskräftig – wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.

Der 45-jährige Festsaal-Bestreiber soll dieses Geschehen mitbekommen, aber befürchtet haben, dass durch dessen Bekanntwerden das Renommee der Lokalität in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Da der Angeschossene allerdings im Krankenhaus behandelt werden musste, erhielten die Strafverfolgungsbehörden von dem Vorfall ohnehin Kenntnis. Im Rahmen dieser ursprünglichen Ermittlungen soll er dann bei einer Zeugenaussage behauptet haben, der Verletzte solle ihm von einem Überfall am S-Bahnhof Wedding berichtet haben, bei dem er angeschossen wurde. So habe er nicht nur die Polizei auf eine falsche Fährte locken wollen, sondern auch den ihm bekannten Schützen vor Strafverfolgung bewahren.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher