Die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft Berlin verarbeitet Daten aus Strafverfahren, um Auskunftsansprüchen von Vertretern der Presse im Rahmen von § 4 des Berliner Pressegesetzes entsprechen zu können. Für die Verarbeitung der Daten aus Strafverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden gelten die Regelungen der Strafprozessordnung (StPO) und gem. § 500 Abs. 1 StPO der 3. Teil des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsprechend. Hierzu wird auf die gesonderten Datenschutzerklärungen der Generalstaatsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft und der Amtsanwaltschaft Berlin gem. § 55 BDSG verwiesen, die auf den Internetseiten der drei Behörden eingesehen werden können.
Die nachfolgenden Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO betreffen nur die Verarbeitung von Daten derjenigen Personen, die als Vertreter der Presse zum Zwecke der Auskunfterlangung an die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft herantreten.