Die Umsetzung der Verordnung über die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Darlehen befassten internen und externen Mitarbeiter (Immobiliar-Darlehensvergabe-Sachkunde-Verordnung – ImmoDarlSachkV) vom 25.04.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 20 am 02.05.2016, wird derzeit im Land Berlin vorbereitet. Die IHK-Berlin wird zeitnah Kurse für die erforderliche Sachkundeprüfung einrichten.
Derzeitiger Stand
Die alten Erlaubnisse nach § 34 c Abs. I Satz 1 GewO, welche zur Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen berechtigen und vor dem 21.03.2016 erteilt wurden gelten nach § 160 Abs. IV Gewerbeordnung (GewO) übergangsweise für Darlehensvermittlungen bis zum 21.03.2017 fort.
Die Inhaber müssen bis spätestens am 21.03.2017 die neuen § 34 i GewO Erlaubnis beim zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Nach § 160 Abs. II GewO wird unter Vorlage der alten § 34 c GewO Erlaubnisurkunde keine erneute Prüfung der Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse durchgeführt und wenn die Voraussetzungen nach § 160 Abs. III GewO erfüllt sind, muss keine Sachkundeprüfung bei der IHK abgelegt werden.”
Sollten Sie erstmalig eine Erlaubnis nach § 34 i GewO beantragen wollen, so ist dies im Onlineverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners nicht möglich.
Den Antragsvordruck finden Sie hier: