Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist zuständig für Beschwerden gegen die Polizei Berlin und gegen alle anderen Behörden und Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes Berlin unterstehen.
Organigramm der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie Gliederung der Berliner Verwaltung
Informationen über die Bezirksämter
Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist nicht zuständig für Beschwerden gegen
- den Petitionsausschuss,
- den Rechnungshof von Berlin,
- die Organe, Behörden und Unternehmen des Bundes (z.B. Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Bundesbahn, S-Bahn) oder Behörden anderer Bundesländer,
- Privatpersonen, private Unternehmen und Verbände,
- Kirchen und Religionsgemeinschaften,
- Parteien,
- die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,
- Gerichtsentscheidungen.
Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist ebenfalls nicht zuständig für:
- allgemeine oder abstrakte Rechtsfragen,
- politische Fragestellungen,
- privatrechtliche Streitigkeiten und Konflikte,
- die Entgegennahme von Anzeigen.
Wenn Sie von einer Behörde einen Bescheid bekommen haben, beachten Sie bitte die Hinweise über Bescheide, Rechtsbehelfe und Fristen.