Informationen in Leichter Sprache

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Auf diesen Seiten erfahren Sie etwas über den Bürger- und Polizei-Beauftragten des Landes Berlin.
Die Informationen sind in Leichter Sprache verfasst, damit sie besser zu verstehen sind.

Wer ist der Bürger- und Polizei-Beauftragte des Landes Berlin?

Der Bürger-Beauftragte heißt Dr. Alexander Oerke.
Als Polizei-Beauftragter ist er zugleich für Beschwerden gegen die Berliner Polizei zuständig.

Was macht der Bürger- und Polizei-Beauftragte?

Der Beauftragte und sein Team kümmern sich um Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern.

Der Bürger- und Polizei-Beauftragte kann helfen, wenn Sie ein Problem mit einer Behörde oder der Berliner Polizei haben.

Wir versuchen eine Lösung für Ihr Problem zu finden.

Zum Beispiel:
  • Wenn Sie keine Antwort von einer Behörde oder der Polizei bekommen,
  • wenn Sie dort keine Hilfe bekommen,.
  • wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind,
  • wenn Sie nicht wissen, was das Amt von Ihnen will – und was Sie tun sollen,
  • wenn die Behörde Sie nicht versteht oder
  • wWenn Sie das Schreiben” einer Behörde *nicht verstehen.

Der Bürger- und Polizei-Beauftragte ist eine selbständige und unabhängige Stelle und gehört nicht zur Polizei.

Er überprüft die Arbeit von Behörden und der Berliner Polizei.

Wir können Sie beraten, was am besten zu tun ist.

Der Bürger- und Polizei-Beauftragte ist für alle Menschen da.
Er hilft Ihnen auch, wenn Sie keinen deutschen Pass haben oder
kein Bürger von Berlin sind.

Die Hilfe ist kostenlos. Sie müssen dafür kein Geld bezahlen.

Wann kann der Bürger- und Polizei-Beauftragte nicht helfen:

  • Wenn Sie mit Ihrem Problem schon vor Gericht sind oder waren,
  • bei Straf-Ermittlungen, d.h., wenn die Polizei prüft, ob jemand etwas Verbotenes getan hat,
  • wenn Ihre Beschwerde im Abgeordnetenhaus geprüft wurde oder wird.
    Das Abgeordnetenhaus ist das Parlament des Landes Berlin.
    Dort gibt es einen Petitionsausschuss, der sich auch um Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern kümmert.
  • Wenn Sie sich nicht gegen eine Berliner Behörde beschweren:
    Zum Beispiel:
  • Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Vermieter oder Nachbarn haben,
  • wenn es ein Problem auf der Arbeit gibt,
  • bei Rechnungen von einem Geschäft, Handwerker oder einer Firma.

Wie Sie uns erreichen, steht unter dem Wort Kontakt.

Kontakt

Der Bürger- und Polizeibeauftragte
des Landes Berlin

Kontaktformular
(für Beschwerden)

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08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr (Freitags nur bis 15.00 Uhr)
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