Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist eine unabhängige Beschwerdestelle (Ombudsstelle) des Landes Berlin.
Der Bürgerbeauftragte und seine Mitarbeitenden prüfen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegen die Berliner Behörden.
Der Polizeibeauftragte ist zuständig für Beschwerden gegen die Polizei Berlin und für vertrauliche Eingaben von Dienstkräften der Polizei Berlin außerhalb des Dienstwegs.
Der Polizeibeauftragte gehört nicht zur Polizei. Wenn Sie eine Straftat anzeigen wollen, nutzen Sie bitte die Internetwache der Polizei Berlin.
Die Aufgaben und der Befugnisse des Bürger- und Polizeibeauftragten ergeben sich aus dem Gesetz über den Bürger- und Polizeibeauftragten (BeBüPolG Bln).
Der Bürger- und Polizeibeauftragte
- überprüft Verfahrensweisen und Entscheidungen von Behörden und sonstigen Landeseinrichtungen,
- holt dazu Auskünfte und Berichte ein,
- nimmt Einsicht in Akten,
- berät die Beschwerdeführenden (außerhalb von Gerichtsverfahren),
- leitet Anliegen an die zuständige Stelle weiter (Lotsenfunktion),
- sorgt dafür, dass begründeten Beschwerden abgeholfen wird,
- beanstandet fehlerhaftes Verhalten,
- führt vertrauliche Schlichtungsgespräche.
Weiterführende Hinweise: