Der Bürger- und Polizeibeauftragte des Landes Berlin

Foto von Alexander Oerke

Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist eine oberste Landesbehörde und unabhängige Beschwerdestelle (Ombudsstelle).

Der Bürgerbeauftragte prüft Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegen Berliner Behörden und andere Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen.

Der Polizeibeauftragte ist zuständig für Beschwerden gegen die Polizei Berlin und für vertrauliche Eingaben von Dienstkräften der Polizei Berlin außerhalb des Dienstwegs.

Der Polizeibeauftragte ist nicht Teil der Polizei und nimmt keine Anzeigen entgegen. Dafür können Sie die Internetwache der Polizei Berlin nutzen.

Die Aufgaben und Befugnisse des Bürger- und Polizeibeauftragten ergeben sich aus dem Gesetz über den Bürger- und Polizeibeauftragten (BeBüPolG Bln).

Die Ombudsstelle

  • überprüft Verfahrensweisen und Entscheidungen von Landeseinrichtungen,
  • holt Auskünfte und Berichte ein,
  • nimmt Akteneinsicht,
  • berät die Beschwerdeführenden (außerhalb von Gerichtsverfahren),
  • leitet Anliegen an die zuständige Stelle weiter (Lotsenfunktion),
  • sorgt dafür, dass begründeten Beschwerden abgeholfen wird,
  • beanstandet fehlerhaftes Verhalten,
  • führt vertrauliche Schlichtungsgespräche.

Weiterführende Hinweise:

Kontakt

Der Bürger- und Polizeibeauftragte
des Landes Berlin

Kontaktformular
(für Beschwerden)

Presseanfragen

Sprechzeiten (Montags bis Freitags)
08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr (Freitags nur bis 15.00 Uhr)
sowie nach Vereinbarung

Erreichbarkeit

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