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Senat berät zu Gesetz zur dauerhaften Sicherung von Kleingärten

Kleingärten

Kleingärten dienen der Erholung und sich auch als Stadtgrün bedeutsam. (Archivbild)

Die Berliner Kleingärten auf landeseigenen Flächen sollen dauerhaft gesichert werden.

Der Senat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. «Uns ist es ernst damit, den derzeitigen Bestand von landeseigenen Kleingartenflächen zu bewahren», sagte Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU). Nach ihren Worten sollen Gartenanlagen dort in Zukunft nur noch in sehr engen Grenzen umgewidmet, also abgebaut werden dürfen.

Enger Rahmen für Umwidmungen von Kleingartenflächen

«Ausnahmen sind nur im engen Rahmen des Gesetzes und mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich», erläuterte Bonde. Zudem müssten den betroffenen Kleingärtnern Ersatzflächen in gleicher Größe in der Nähe angeboten werden. Ein Abbau von Kleingärten kann etwa nötig werden, wenn die Flächen dringend für den Bau bezahlbarer Wohnungen benötigt werden. Auch der Bau sozialer und verkehrlicher Infrastruktur kann solche Ausnahmen begründen. Über die Frage, wie effektiv verhindert werden kann, dass Schrebergärten auf landeseigenen Flächen verschwinden, wird seit Langem diskutiert.

«Kleingartenflächensicherungsgesetz» wird im Rat der Bürgermeister beraten

Nach Angaben der Umweltverwaltung gibt es in Berlin 870 Kleingartenanlagen mit knapp 70.700 Parzellen (Stand Ende 2024). Sie erstrecken sich auf etwa 2.900 Hektar, was wiederum drei Prozent der Fläche Berlins entspricht. Allerdings betrifft das neue Gesetz nur 56.280 Kleingärten auf landeseigenem Grund, die zusammen eine Fläche von 2.283 Hektar ausmachen. Kleingärten auf anderen Flächen, etwa denen der Deutschen Bahn, sind nicht von dem geplanten Gesetz erfasst. Der Senatsentwurf wird nun laut Umweltverwaltung im Rat der Bürgermeister beraten, bevor er dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorgelegt wird. Dort soll das «Kleingartenflächensicherungsgesetz» dann endgültig beschlossen werden.

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Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 15. Juli 2025
Letzte Aktualisierung: 15. Juli 2025

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