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Warnstreik - Einschränkungen bei Charité, Vivantes und BSR

Warnstreik von Verdi im Öffentlichen Dienst

Eine Flagge von Verdi weht beim Warnstreik vor dem Bettenhaus der Charité. (Archiv)

Patientinnen und Patienten einiger Krankenhäuser sollten sich am Donnerstag und Freitag auf Einschränkungen einstellen: An der Charité und den Vivantes-Kliniken wird im Rahmen des Tarifstreits im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gestreikt. Und auch Mülltonnen könnten am Donnerstag voll bleiben: Beschäftigte der Müllabfuhr, der Recyclinghöfe und der Umladestation Süd sind an diesem Tag ebenfalls zum Warnstreik aufgerufen. 

An den Kliniken ist das nicht-ärztliche Personal zum Warnstreik aufgerufen. Die Charité stellte sich auf größere Einschränkungen ein. Planbare, nicht dringende Eingriffe seien verschoben worden, sagte ein Sprecher. «Zeitkritische Tumor-Operationen, Transplantationen, Operationen von Kindern, die Versorgung von Patientinnen und Patienten nach Schlaganfall, Herzinfarkt, anderen Notfällen sowie alle lebenserhaltenden Maßnahmen werden wir selbstverständlich durchführen.» 

Charité-Tochtergesellschaft CFM beteiligt sich am Streik

Zeitgleich treten auch die Beschäftigten der Charité-Tochtergesellschaft CFM in den Streik, wie die Gewerkschaft Verdi mitteilte. Sie fordern die Bezahlung nach demselben Tarifvertrag wie die Charité-Beschäftigten, dem TVöD. Bei der CFM arbeiten rund 3.500 Menschen in den Bereichen Küche, Reinigung und Betriebstechnik. An den Vivantes-Kliniken soll es nach Möglichkeit keine Einschränkungen geben, wie ein Pressesprecher sagte.

BSR-Recyclinghöfe am Donnerstag geschlossen

Auch die Beschäftigten der Berliner Stadtreinigung (BSR) wollen am Donnerstag erneut die Arbeit niederlegen. Die BSR teilte mit, Restabfall-, Biogut- und Wertstofftonnen würden erst zum nächsten regulären Abfuhrtermin geleert. Sperrmüllabholungen entfielen, Ersatztermine sollten mit den betroffenen Haushalten vereinbart werden. Auch Selbstanlieferungen von Abfällen sollten auf die kommende Woche verschoben werden.

Zudem warnte die BSR davor, Müll oder Sperrgut vor geschlossenen Recyclinghöfen abzulegen. Dies sei eine Ordnungswidrigkeit dar und könne mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 6. März 2025
Letzte Aktualisierung: 6. März 2025

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