Künftig erhalten angehende Siebtklässler bei einer Durchschnittsnote bis zu 2,2 eine Empfehlung fürs Gymnasium und ab einer Durchschnittsnote von 2,3 eine Empfehlung für eine Integrierte Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule. Dies galt grundsätzlich auch bisher; Schulen hatten bei einem Notenschnitt von 2,3 bis 2,7 aber noch Ermessensspielraum für eine Gymnasialempfehlung, der nach Einschätzung der Bildungsverwaltung nicht einheitlich angewendet wurde. Schüler, deren Eltern trotz nicht ausreichender Noten auf einem Besuch des Gymnasiums bestanden, konnten dort ein Probejahr absolvieren.