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Verbote von gefährlichen Gegenständen an Berliner Bahnhöfen

Bundespolizei

Bundespolizisten stehen am Bahnhof Ostkreuz auf einem Bahnsteig.

Die Bundespolizei erlässt an vier Wochenenden ein Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen für mehrere Berliner Bahnhöfe.

Betroffen sind die Bahnhöfe Alexanderplatz, Warschauer Straße und Ostkreuz, wie die Bundespolizei am Mittwoch mitteilte. Das Verbot gilt vom 20. Oktober bis zum 19. November in den Nächten von Freitag zu Samstag und Samstag zu Sonntag jeweils in der Zeit von 16 bis 4 Uhr des Folgetages.

Hohe Anzahl von Gewaltdelikten

Die Bundespolizeidirektion Berlin hatte zuletzt im März und im Juli dieses Jahres ein Verbot für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Berliner Bahnverkehr erlassen. Hintergrund des Verbotes ist laut der Bundespolizei die seit Jahren hohe Anzahl von Gewaltdelikten unter Anwendung von gefährlichen Gegenständen. Dazu zählen demnach verschiedene Messer, Reizgas oder Schlaggegenstände.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 19. Oktober 2023
Letzte Aktualisierung: 19. Oktober 2023

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