In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD im April darauf verständigt, um Falle eines solchen Votums ein Vergesellschaftungsrahmengesetz zu erarbeiten. Darin soll es unter anderem um Kriterien für eine Vergesellschaftung von Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge gehen, zudem um die Entschädigung. Im Fokus des Gesetzes steht also nicht allein der Bereich Wohnen, sondern zum Beispiel auch die Energie- oder Wasserversorgung. Die Idee ist, dass das Gesetz erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft tritt. So soll sichergestellt werden, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz vorher überprüft.