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Die Neubesetzung der zwölf Berliner Bezirksämter nach der Wiederholungswahl wird noch im März gesetzlich geregelt.
Bei der konstituierenden Sitzung des Abgeordnetenhauses am Donnerstag bringen die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken einen gemeinsamen Gesetzentwurf dazu ein, der bei der nächsten Sitzung in einer Woche endgültig beschlossen werden soll.
Er sieht vor, dass Bürgermeister:innen und Stadträt:innen von den Bezirksverordnetenversammlungen neu gewählt werden, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse in den Parlamenten bei der Wahlwiederholung am 12. Februar geändert haben. Das ist vielfach so. Nach bisheriger Rechtslage dürften die 12 Bezirksbürgermeister und 60 Stadträte unabhängig vom Wahlergebnis im Amt bleiben. Denn sie wurden 2021 von den Bezirksparlamenten für fünf Jahre gewählt und sind Beamte auf Zeit. Für ihre Abwahl wäre eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Das gilt als sehr hohe Hürde.
Um die Wahlergebnisse auch im Bezirksamt abzubilden, das eine Art Bezirksregierung darstellt, hatten die Parteien längere Zeit um eine rechtssichere Lösung gerungen. In dem Gesetzentwurf ist nun auch geregelt, dass Bürgermeister:innen und Stadträt:innen, die aus dem Amt ausscheiden, bis zum Ende der Legislaturperiode 2026 weiter bezahlt werden. Sie erhalten ihre bisherigen Bezüge zu 100 Prozent.
Am Donnerstag wird der Gesetzentwurf im Abgeordnetenhaus in erster Lesung behandelt und in den Hauptausschuss zur weiteren Beratung überwiesen, wie aus dem Zeitplan für die Sitzung hervorgeht. Beim nächsten Plenum, das am 23. März stattfindet, soll die Regelung dann verabschiedet werden, wie es am Mittwoch aus dem Abgeordnetenhaus hieß.
Die Mehrheitsverhältnisse in den Bezirksparlamenten haben sich im Zuge der Wiederholungswahl verändert. Wie bei der Abgeordnetenhauswahl hat die CDU auch hier teils deutlich zugelegt. Die SPD verlor hingegen in allen Bezirksverordnetenversammlungen Stimmen und ist in keinem Bezirksparlament mehr stärkste Kraft. Die Linke könnte ihre letzten beiden Bezirksbürgermeister verlieren.
In jedem der zwölf Berliner Bezirke bilden ein:e Bürgermeister:in und fünf Stadträt:innen formal gleichberechtigt das Bezirksamt. Bei der Besetzung kommen mehrere Parteien zum Zug, nicht nur die, die im Bezirksparlament eine Zählgemeinschaft (Koalition) bilden. Vorgeschlagen werden die Mitglieder des Bezirksamts von den Fraktionen in den jeweiligen Parlamenten.