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Wahlwiederholung in Berlin im Februar

Wahlzettel und eine Wahlurne in Berlin

Die von Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wird komplett wiederholt. Die Abstimmung am 26. September 2021 sei wegen «schwerer systemischer Mängel» ungültig, urteilte der Berliner Verfassungsgerichtshof.

Als Termin für die Wiederholung, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft, legte Landeswahlleiter Stephan Bröchler den 12. Februar 2023 fest.

Aktuelles Parlament darf vorübergehend weiterarbeiten

Bis zur Konstituierung des neuen Parlaments könne das aktuelle weiterarbeiten, so das Gericht. Da es sich um eine Wiederholungs- und keine Neuwahl handele, ende die Legislaturperiode weiterhin 2026. Die Parteien müssen mit denselben Kandidaten antreten wie 2021.

Grundsatz der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit muss gewahrt bleiben

Aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs gab es eine «Vielzahl schwerer Wahlfehler» - und zwar schon bei der Vorbereitung wie dann auch am Wahltag selbst. Diese seien mandatsrelevant gewesen - haben sich also auf die Zusammensetzung des Parlaments ausgewirkt. Der Grundsatz der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit sei verletzt worden.

Fehlende Wahlurnen und Stimmzettel, lange Wartezeiten

Als Beispiele für Wahlfehler nannte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting falsche, fehlende oder eilig kopierte Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor mit Wartezeiten von mitunter mehreren Stunden. In rund der Hälfte der 2256 Wahllokale stimmten Wähler noch nach 18 Uhr ab.

Urteil in dieser Form bislang einzigartig in Deutschland

Das Urteil über eine komplette Wahlwiederholung ist in dieser Form bislang einzigartig in Deutschland. Das Hamburgische Verfassungsgericht hatte die Wahl zur Bürgerschaft 1991 für ungültig erklärt, allerdings aus anderen Gründen: Die CDU hatte ihre Kandidaten unrechtmäßig aufgestellt. In der Folge gab es dann 1993 eine Neuwahl, nachdem sich das Parlament aufgelöst hatte. Die Berliner Entscheidung ist nicht unumstritten - auch in den Reihen des Verfassungsgerichts. Das Urteil sei mit 7:2 Stimmen ergangen, teilte Präsidentin Selting mit. Etliche Politiker und Rechtsexperten hatten in den vergangenen Monaten für eine Teilwiederholung plädiert.

Teilwiederholung der Bundestagswahl in 431 Wahlbezirken möglich

In diese Richtung läuft es bei der Bundestagswahl: Der Bundestag beschloss in der vergangenen Woche auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dass sie in 431 Berliner Urnen- und Briefwahlbezirken wiederholt werden muss. Die Fraktionen gehen aber davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.

Mehr Wahllokale und Wahlherfer:innen geplant

Die Regierende Bürgermeisterin Giffey versprach, dass der Senat alles tun werde, um eine reibungslose Abstimmung vorzubereiten. Es seien Fehler passiert, die nicht noch einmal passieren dürften. Unterdessen versicherte der Präsident des Abgeordnetenhauses, Dennis Buchner, dass das Parlament weiter arbeitsfähig sei. Laut Wahlleiter Bröchler sollen bei der Wiederholung in den Wahllokalen mehr Wahlkabinen bereitstehen. Statt 34.000 Wahlhelfer:inen sollen mindestens 38.000 im Einsatz sein, womöglich noch mehr. Ihre Entschädigung, das «Erfrischungsgeld», wurde von 60 auf bis zu 240 Euro erhöht.

Autor:in: dpa
Weiterführende Informationen: Statement von Franziska Giffey
Veröffentlichung: 17. November 2022
Letzte Aktualisierung: 17. November 2022

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