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Verkaufsverbot für Lachgas ab 12. April 2026

Verkaufsverbot für Lachgas

Lachgas-Kartuschen und Luftballons liegen in einem Park.

In Berlin tritt am 12. April 2026 ein bundesweites Verkaufsverbot für Lachgas-Kartuschen in Kraft. Das Verbot gilt nach dem neuen Gesetz über Neue-psychoaktive-Substanzen (NpSG) für Kartuschen mit einem Füllvolumen von mehr als acht Gramm und betrifft den stationären Verkauf, Online-Handel sowie Automaten. Zudem ist der Erwerb, Besitz und die Abgabe an Personen unter 18 Jahren untersagt.

Die Senatsverwaltungen für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sowie die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) begrüßten die Maßnahme als wichtigen Schritt für Umwelt- und Gesundheitsschutz. Lachgas darf weiterhin für professionelle Anwendungen wie Sahnespender unter acht Gramm verwendet werden.

Prävention und Umweltschutz im Fokus

Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, betonte, dass gesetzliche Regelungen allein nicht ausreichen: „Um den Missbrauch von Lachgas durch Kinder und Jugendliche zu verhindern, braucht es zudem zielgerichtete, lebensnahe Präventionsmaßnahmen. Dabei sind Schulen, Jugendzentren oder soziale Medien wichtige Kanäle, um über die Gefahren des Lachgaskonsums aufzuklären.“

Die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, verwies zudem auf die positiven Effekte für Jugendliche, Straßenmüll und Abfallinfrastruktur. Auch die BSR haben wiederholt auf die Gefahren hingewiesen, die durch unsachgemäß entsorgte Kartuschen entstehen, und entsprechende politische Maßnahmen eingefordert, um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten.

Veröffentlichung: 9. April 2026
Letzte Aktualisierung: 9. April 2026

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