Berlin steht mit 55 OK-Komplexen bei insgesamt 647 in Deutschland geführten Verfahren an fünfter Stelle nach den Flächenstaaten Nordrhein-Westfalen,Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg. In der Polizeistatistik wird organisierte Kriminalität als die planmäßige Begehung von Straftaten definiert, bei denen mindestens drei Beteiligte auf längere Zeit gewerbliche oder geschäftsähnliche Strukturen verwenden. Dazu kommen entweder Gewaltanwendung oder Einflussnahme auf Politik oder Wirtschaft. Ein großer Teil der allgemeinen Kriminalität fällt daher nicht unter die OK-Definition, weil es keine festen Strukturen gibt und die Beteiligten wechseln. Bei der Polizei wird vieles dann als «Schwere strukturelle Kriminalität (SsK)» definiert.