Zukunft der Strukturfonds

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Die Diskussion über die Zukunft der EU-Kohäsionspolitik nach 2020 wird EU-weit auf allen Ebenen intensiv und kontrovers geführt. Berlin als vergleichsweise stärker entwickelte Region setzt sich auch für die Zeit nach 2020 dafür ein, dass eine wirkungsvolle EU-Strukturpolitik für alle Regionen erhalten bleibt.

Die EU-Strukturfonds sind von erheblicher finanzieller Relevanz für das Land Berlin. In der laufenden EU-Förderperiode 2014-2020 erhält das Land Berlin 850 Mio. € aus dem Europäischen Regionalfonds (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Mit den Fördermitteln werden Projekte zur weiteren Stärkung von Forschung, Entwicklung, Innovation und lokaler Wirtschaft sowie zum Klimaschutz und der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung ebenso unterstützt wie Maßnahmen zur Anpassung der Arbeitskräfte an den Arbeitsmarkt und zur Förderung von Bildung, Qualifizierung und Integration.

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Berliner Positionspapier

Mit seinem am Europatag, dem 9. Mai 2017, beschlossenen Eckpunktepapier hat sich der Berliner Senat bereits frühzeitig in die Debatte eingebracht und seine wichtigsten Positionen für die nächste Förderperiode 2021-2027 formuliert.

So fordert der Senat für die EU-Kohäsionspolitik nach 2020 u. a.:

  • im mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Zeit nach 2020 Vorsorge für eine wirkungsvolle EU-Kohäsionspolitik für alle Regionen mit angemessener Finanzausstattung zu treffen,
  • den für die Bürgerinnen und Bürger sicht- und erlebbaren Mehrwert der EU-Kohäsionspolitik in der Kommunikation über die europapolitische Integration hervorzuheben und deutlich zu machen, dass diese in die Zukunft gerichtete Politik unverzichtbar ist,
  • im mehrjährigen Finanzrahmen der EU nach 2020 zusätzliche Flexibilität zu ermöglichen, damit die EU auf neue Herausforderungen schnell und angemessen reagieren kann, ohne dabei die Planungssicherheit genehmigter Programme in den Mitgliedstaaten zu gefährden,
  • die bestehenden administrativen Hürden und formellen Vorgaben für die Planung und Durchführung der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung erheblich zu verringern,
  • die territoriale Zusammenarbeit finanziell auf mindestens dem bisherigen Niveau fortzuführen,
  • eine Überprüfung und deutliche Verschlankung des gesamten Rechtsrahmens mit dem Ziel einer größeren Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Rechtskontinuität der EU-Kohäsionspolitik nach 2020.

Im Juni 2017 haben die Bundesregierung und die Länder eine gemeinsame Stellungnahme zur zukünftigen Kohäsionspolitik beschlossen. Weitere wichtige Beschlüsse, an denen Berlin mitgewirkt hat, sind von der Ministerpräsidentenkonferenz und der Europaministerkonferenz sowie dem Bundesrat gefasst worden.

  • Der Senat von Berlin

    PDF-Dokument (116.8 kB) - Stand: 09.05.2017

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Mehrjähriger Finanzrahmen

Am 02. Mai 2018 hat die Europäische Kommission den Entwurf für die Finanzplanung 2021 – 2027 (Finanzplanung 2021-2027) vorgelegt. Die auch als mehrjähriger Finanzrahmen („MFR“) bezeichnete langfristige EU-Haushaltsplanung gibt einen Rahmen für die Ausführung des jährlichen EU-Haushaltsplans vor. Mit dem MFR werden die politischen Prioritäten der Union während eines Zeitraums von mehreren Jahren auf finanzieller Ebene umgesetzt und jährliche Höchstbeträge (Obergrenzen) für die Gesamtausgaben der EU sowie für die wichtigsten Ausgabenkategorien/Prioritäten (Rubriken) festgelegt.

Die Obergrenze des MFR soll bei 1,11 % des Bruttonationaleinkommens, das heißt 1.135 Mrd. € der Mitgliedstaaten liegen. In absoluten Zahlen soll die Finanzausstattung zwischen 2021-2027 gegenüber dem Finanzrahmen 2014-2020 um 6,9% ansteigen. Weil die EU vor vielen neuen Herausforderungen steht (wie z.B. Schutz der Außengrenzen und Migration) und neue Aufgaben übernommen hat (z.B. eine gemeinsame Verteidigungspolitik), werden die Mittel für die Kohäsionspolitik nach dem Vorschlag der EU-Kommission um 8,5 % geringer ausfallen als bisher (226,3 Mrd. € für den EFRE und 100 Mrd. € für den ESF) .

Die Interventionen sollen sich dabei auf fünf Ziele konzentrieren:

  • ein intelligentes Europa (Wettbewerbsfähigkeit, digitaler Wandel, Unternehmertum und Innovation, industrielle Anpassung an die Globalisierung
  • ein grüneres CO2 freies Europa (Energieeffizienz, erneuerbare Energien)
  • ein stärker vernetztes Europa (Mobilität, Energie und IKT)
  • ein sozialeres Europa (Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte)
  • ein bürgernahes Europa (nachhaltige und intergierte Entwicklung durch lokale Initiativen)

Am 6. Juli 2018 hat sich der Bundesrat ausführlich zum EU-Finanzrahmen geäußert und eine umfangreiche Stellungnahme verabschiedet, die der EU-Kommission direkt übermittelt wird.

Der Bundesrat betont, dass der Vorschlag ein guter Ausgangspunkt für die anstehenden Verhandlungen der EU-Institutionen sei. Die von der EU-Kommission angestrebte klare Ausrichtung des EU-Haushalts auf den Europäischen Mehrwert sowie auf Ergebnisse und Effizienz ist zu unterstützen. Der Abschluss der Verhandlungen vor den Europawahlen 2019 ist ein wichtiges, aber sehr ambitioniertes Ziel. Grundsätzlich sind sich die Länder darin einig, dass die EU angesichts der zahlreichen Herausforderungen wie Brexit, Flüchtlingsbewegungen und Klimawandel finanziell angemessen ausgestattet werden muss.

Im Interesse der Regionen bedürfe es aber einiger Änderungen.

Für nicht zielführend hält der Bundesrat die finanziellen Einschnitte bei der Kohäsionspolitik. Gerade die Übergangs- und stärker entwickelten Regionen seien Wachstums- und Innovationslokomotiven für die gesamte EU. Dabei unterstreichen die Länder die Bedeutung der Strukturfonds. Sie leisteten einen erheblichen Beitrag zu den Prioritäten der EU und hätten den großen Vorteil, dass sie vor Ort in den Regionen und Kommunen wirken. Damit machen sie Europa und seine Ziele direkt bei den Menschen sichtbar. Der Bundesrat spricht sich deshalb dafür aus, den Anteil der Kohäsionspolitik am EU-Haushalt nicht zu reduzieren und weiterhin alle Regionen in der EU an der Kohäsionspolitik teilhaben zu lassen.

Ausdrücklich bedauert er die geplanten Kürzungen für INTERREG. Diese gingen zu Lasten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Angesichts des fundamentalen Beitrags von INTERREG für die europäische Integration müsse die laufende Förderung mindestens beibehalten werden.

Die beabsichtigte Stärkung der strategischen Forschungspolitik, der Innovationspolitik und des europäischen Forschungsraumes unterstützen die Länder ausdrücklich. Das Programm „Horizont 2020“ muss seiner Ansicht jedoch mit deutlich höheren Mitteln ausgestattet sein. Die geplanten Investitionen in transeuropäische Netze und vor allem auch in die grenzüberschreitende Verkehrsinfrastruktur befürworten die Länder. In diesen Bereichen werde der Europäische Mehrwert besonders sichtbar.

Die Auffassung der Kommission, dass in den Bereichen Umwelt und Klimaschutz ein größerer Ehrgeiz als bislang erforderlich ist, teilt der Bundesrat. Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass neben Maßnahmen der CO2-Minderung auch Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung unterstützt werden.

Außerdem betont die Länderkammer, dass die bürokratische Belastung sinken und EU-Programme mit einem einheitlichen Regelwerk vereinfacht werden müssen.

Weitere Informationen:
Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament und den Europäischen Rat zum MFR-Vorschlag
https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/communication-modern-budget-may2018_de.pdf
Pressemitteilung der Kommission zum MFR-Vorschlag
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3570_de.htm

Strukturfonds-Verordnungen

Die Europäische Kommission hat am 29. Mai 2018 die Verordnungsvorschläge für die Kohäsionspolitik nach 2020 vorgelegt.

Die Mittelausstattung für Kohäsionspolitik soll insgesamt 330 Mrd. Euro (EFRE: 200,6 Mrd. Euro, ESF: 89,6 Mrd. Euro, Kohäsionsfonds: 41,3 Mrd. Euro) betragen. Für Deutschland sollen 15,688 Mrd. Euro (Preise 2018) bereitgestellt werden.
Es soll weiterhin drei Förderkategorien geben: Weniger entwickelte Regionen (unter 75% des durchschnittlichen EU-BIP pro Kopf), Übergangsregionen (nunmehr zwischen 75%-100% des durchschnittlichen EU-BIP pro Kopf) und besser entwickelte Regionen (mehr als 100% des durchschnittlichen EU-BIP pro Kopf). Insgesamt sollen in der nächsten Förderperiode ca. 35 Mrd. Euro in die weiter entwickelten Regionen – zu denen Berlin gehört – zur Verfügung stehen.

Bei der Mittelverteilung zwischen den 27 Mitgliedstaaten soll das Pro-Kopf-BIP auch weiterhin das wichtigste Kriterium bleiben. Daneben sollen aber auch neue Kriterien eine Rolle spielen: Jugendarbeitslosigkeit, niedriger Bildungsstand, Klimawandel und die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen sollen in die Berechnung der Mittelzuweisung einfließen. Die Kofinanzierungsrate in den besser entwickelten Regionen soll zukünftig nicht mehr als 40 % betragen.

EFRE und ESF+, sollen dem Kommissionsvorschlag zufolge auf fünf Politikziele (PZ) ausgerichtet werden, in den besser entwickelten Regionen sollen mindestens 85 % der EFRE-Mittel den Zielen 1 und 2 zugewiesen werden (und davon mindestens 60 % dem PZ 1):

1. ein intelligenteres Europa durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie Förderung von KMU ;
2. ein grüneres, CO2-freies Europa, das das Übereinkommen von Paris umsetzt und in die Energiewende, in erneuerbare Energien und in die Bekämpfung des Klimawandels investiert;
3. ein stärker vernetztes Europa mit strategischen Verkehrs- und Digitalnetzen;
4. ein sozialeres Europa, das die europäische Säule sozialer Rechte umsetzt und hochwertige Arbeitsplätze, Bildung, Qualifizierung, soziale Inklusion und den gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung fördert;
5. ein bürgernahes Europa durch Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien und einer nachhaltigen Stadtentwicklung in der gesamten EU.

Nunmehr starten die sog. Trilogverhandlungen zwischen der Kommission, dem Europäische Parlament und dem Rat. Eine rasche Einigung über den gesamten langfristigen EU-Haushalt und die sektoralen Vorschläge – möglichst noch vor der Wahl zum Europäischen Parlament im Juni 2019 – ist von großer Bedeutung für einen reibungslosen Start in die neue Förderperiode.

Die EFRE-Verwaltungsbehörde wird diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten und sich für die Durchsetzung und Wahrung der Berliner Interessen hinsichtlich einer angemessenen EU-Förderung für Berlin engagieren.