Anerkennung sozialpädagogischer Berufsabschlüsse
Ausländische berufliche Qualifikationen im Bereich der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik bzw. Heilpädagogik können auf Antrag staatlich anerkannt werden. Dabei gelten die Vorschriften des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin