Quereinstieg in die Kinder- und Jugendhilfe

Zwei junge Männer an der Kletterwand in einer Halle

Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Lebenssituationen. Sie berät und unterstützt auch Familien bei der Erziehung ihrer Kinder. In der Kinder- und Jugendhifle gilt das Fachkräftegebot, das im SGB VIII formuliert ist. Aber auch der Quereinstieg ist unter bestimmten Voraussetzungen in den einzelnen Tätigkeitsfeldern möglich.

Allgemeine Informationen

Konkrete Berufs- und Studienabschlüsse für in der Kinder- und Jugendhilfe tätige Fachkräfte sind gesetzlich nicht festgelegt. Fachorganisationen und Verbände gehen von einem breiten Spektrum aus.

Die Ausbildung muss aber den Anforderungen der einzelnen Aufgaben entsprechen. Daher werden je nach Aufgabenschwerpunkt in der Regel eine Ausbildung auf dem Niveau einer Fachschule (Erzieher/-innen) oder ein (Fach)Hochschulabschluss (Sozialarbeiter/-innen, Sozialpädagoge/-innen) vorausgesetzt.

Der Berufszugang für Personen, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sein wollen, ist reglementiert. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können sie für ihren sozialpädagogischen Berufsabschluss staatlich anerkannt werden. Dafür müssen die Personen

  • persönlich geeignet sein,
  • eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben und
  • die in die Ausbildung integrierte Praxisanteile erfolgreich absolviert haben.
Hände stecken vier Puzzleteile zusammen

Staatliche Anerkennung für Sozialberufe

Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik sowie der Hochschulstudiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Erziehung und Bildung im Kindesalter bzw. Heilpädagogik können die staatliche Anerkennung gemäß Sozialberufe-Anerkennungsgesetz beantragen. Weitere Informationen

Die Anforderungen an die Personalausstattung in der freien Kinder- und Jugendhilfe sind u.a. im Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe definiert. Darüber hinaus gelten Fachkräfte-Regelungen, die für die verschiedenen Tätigkeitsfelder durch die Einrichtungsaufsichten oder Fachstellen festgelegt werden und sich an den fachlichen Anforderungen orientieren.

Um den Quereinstieg in die Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen, werden

  1. die für Fachkräfte notwendigen Berufs- bzw. Studienabschlüsse festgelegt,
  2. die für Quereinsteigende möglichen Berufs- bzw. Studienabschlüsse festgelegt, bei denen es in einem verantwortbaren Zeitrahmen berufsbegleitend möglich ist, die noch erforderlichen Kompetenzen zu erwerben,
  3. modulare Anpassungsmaßnahmen für Fort- und Weiterbildungen entwickelt, um dem jeweiligen fachlichen Bedarf der Quereinsteigenden gerecht zu werden, und
  4. die Möglichkeiten für eine tarifliche Gleichstellung abgestimmt
  • Gesamtkonzept: Quereinstieg in der Kinder- und Jugendhilfe

    PDF-Dokument (440.4 kB) - Stand: Juli 2020

Quereinstieg in Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Kitakinder beim Spielen

Quereinstieg in den Erzieherberuf

Möchten Sie über einen Quereinstieg eine Tätigkeit als Erzieherin oder Erzieher aufnehmen? Dann können Sie sich hier ausführlich informieren. Weitere Informationen

  • Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder

    PDF-Dokument (74.9 kB) - Stand: August 2018

Quereinstieg in den Regionalen Sozialen Dienst (RSD) im Jugendamt

Der Regionale Soziale Dienst (RSD) ist die Anlaufstelle im Jugendamt für die Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei Erziehungsfragen, familiären Schwierigkeiten, schulischen Problemen oder bei Fragen zur Entwicklung des Kindes. Dort erhalten diese Entlastung und Unterstützung beispielsweise durch Hilfen zur Erziehung – ambulant, teilstationär oder stationär. Der RSD nimmt darüber hinaus alle erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Kinderschutzes wahr.

Quereinstieg

Personen vor allem mit einem der folgenden Studienabschlüsse können als Quereinsteigende berücksichtigt werden:

  • Erziehungswissenschaften B.A. oder M.A., vorzugsweise mit Schwerpunkt Sozialpädagogik
  • Kindheitspädagogik B.A.
  • Heilpädagogik B.A.
  • Rehabilitationspädagogik B.A.
  • Soziale Arbeit M.A.
  • erziehungswissenschaftliche bzw. pädagogische Studiengänge, die durch Bachelor-/ bzw. Masterabschlüsse abgelöst wurden (insb. Diplom-Pädagogik, erziehungswissenschaftliche Magisterabschlüsse)

Weitere Voraussetzungen

Relevante Berufserfahrungen sowie relevante Fort- und Weiterbildungen sind weitere Voraussetzungen. Genauere Hinweise finden Sie in den Richtlinien zum Quereinstieg im RSD, welche Sie als Download Dokument nachfolgend vorfinden.

Gleichstellung

Quereinsteigende müssen im Quereinstiegsprozess individuell festgelegte Fortbildungsauflagen erfüllen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der festgelegten Fortbildungsveranstaltungen erfolgt die tarifrechtliche Gleichstellung und die Feststellung der Eigenschaft als „sonstige Beschäftigte“, welche die Gleichstellung in der Personalentwicklung ermöglicht.

  • Quereinstieg im RSD Richtlinien für die bezirklichen Jugendämter

    PDF-Dokument (449.5 kB) - Stand: April 2024

Quereinstieg in (teil)stationären Hilfen zur Erziehung und andere individuelle Hilfen

Zu den (teil)stationären Hilfen zur Erziehung gehören stationäre Einrichtungen, betreute Wohnformen und Individualangebote, die Kindern und Jugendlichen kurz- oder langfristig einen Lebensort außerhalb der Herkunftsfamilie bieten. An diesen Lebensorten werden sie pädagogisch und therapeutisch in ihrer Entwicklung gefördert. Darüber hinaus werden Angebote im Bereich der Krisenintervention sowie der Eingliederungshilfe unterbreitet.

Quereinstieg

Für den Quereinstieg geeignet sind

  • verwandte Berufsgruppen mit Fachkraftoption,
  • Personen in berufsbegleitender Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher,
  • Personen in Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung zur Erzieherin/zum Erzieher.

Weitere Voraussetzungen

Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Quereinsteigende sind vom jeweiligen konkreten Leistungsangebot der Jugendhilfe abhängig. Die Quote der Quereinsteigenden darf je Leistungsangebot 10 Prozent nicht übersteigen, in begründeten Einzelfällen können 20 Prozent zugelassen werden.

Fachkraft-Definition

Als pädagogische Fachkräfte für Erzieherstellen gelten Personen

  • mit Fachschulabschluss als staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in oder staatlich anerkannte/-r Heilpädagog/-in,
  • mit (Fach)Hochschulabschluss als staatlich anerkannte/-r Diplom-Sozialarbeiter/-in oder Diplom-Sozialpädagoge/-in, als staatlich anerkannte/-r Diplom-Heilpädagog/-in, als Diplom-Pädagoge/-in oder Diplom-Psychologe/-in

Des Weiteren werden Personen mit Bachelor- und Masterabschlüssen, die die o.g. Diplome sukzessive ersetzen, als pädagogische Fachkräfte anerkannt

Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen, die die akademische Ausbildung von Erzieher/innen zum Ziel haben bzw. kindheitsspezifische Schwerpunkte besitzen (z.B. Früh-, Kindheits-, Evolutions- und Elementarpädagoge/in), können auf Erzieherstellen angerechnet werden. Dies gilt auch für Personen mit ausländischen Abschlüssen, die durch die Einrichtungsaufsicht als gleichwertig anerkannt wurden.

  • Leitfaden Quereinstiegsverfahren

    PDF-Dokument (1.8 MB) - Stand: Dezember 2022

Quereinstieg bei Hilfen zur Erziehung: Ambulante Hilfen

Dieses Arbeitsfeld umfasst soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand und Betreuungshilfen, sozialpädagogische Familienhilfe, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.

Quereinstieg

Absolventinnen und Absolventen folgender Ausbildungs- bzw. Studiengänge sind als verwandte Berufsgruppen grundsätzlich für den Quereinstieg geeignet:

  • staatlich anerkannte Diplom-Heilpädagoge/-in,
  • staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in oder staatlich anerkannte/-r Heilpädagoge/-in,
  • Diplom-Pädagoge/-in, Diplom-Psychologe/-in,
  • Magister mit dem Hauptfach Erziehungswissenschaften,
  • Bachelor/Master mit dem Hauptfach Erziehungswissenschaften,
  • Grundschulpädagoge/-in, Sonderschulpädagoge/-in, Rehabilitationspädagoge/-in,

Die Feststellung der persönlichen Eignung und der vorhandenen Grundkenntnisse obliegt dem Träger, der dementsprechend eine individuelle Fortbildungsplanung erstellt. Der Fortbildungsplan des Trägers umfasst mindestens weitere 150 Stunden innerhalb von 18 Monaten, wenn die Fortbildungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt sind.

Darüber hinaus können in begründeten Einzelfällen Mitarbeitende als Fachkraft anerkannt werden, wenn diese auf Grund ihrer Berufsausbildung, ihrer beruflichen Erfahrungen und Fortbildungen hinreichende Fachkenntnisse (s.u. allgemeine Voraussetzungen und hinreichende Fachkenntnisse) für dieses Tätigkeitsfeld besitzen.

Bei Personen aus verwandten Berufen, die über mindestens sechs Jahre in einem teilstationären, stationären oder ambulanten Angebot unter Anrechnung auf den Personalschlüssel durchgehend sozialpädagogische Tätigkeiten ausgeübt haben, wird davon ausgegangen, dass ausreichende Erfahrungen und Kompetenzen vorliegen, um erfolgreich in den Hilfen zur Erziehung arbeiten zu können.

Weitere Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen bei Personen im Quereinstieg gegeben sein:

  • allgemeine Voraussetzungen
    • ein pädagogischer Hochschulabschluss oder
    • ein anderweitiger pädagogischer oder psychologischer Hochschulabschluss oder
    • ein pädagogischer Fachschulabschluss und mindestens eine mehrjährige einschlägige Zusatzausbildung.
  • hinsichtlich der Berufserfahrungen ist ein mindestens 18-monatiger Einsatz in Vollzeit- oder ein anteilig längerer Einsatz in Teilzeitbeschäftigung in einem sozialpädagogischen Handlungsfeld nachzuweisen
  • die Berufserfahrungen ersetzen nicht die berufsspezifischen Fortbildungen, die Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen für einen Einsatz im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung qualifizieren.
  • durch Fortbildungen (mindestens 150 Stunden in den letzten 3 Jahren) ist gegenüber den Trägern nachzuweisen, dass die Mitarbeitenden bereits über hinreichende Fachkenntnisse insbes. der Rechtslage, der Strukturen, Verfahren und Aufgaben in den Hilfen zur Erziehung, der Sozialpädagogik (Kindeswohl und Kinderschutz, Beratung, prozessorientierte Eltern- und Familienarbeit, der Psychologie und der Methodiken wie Problemanalyse, Diagnostik, Krisenintervention, Dokumentation verfügen

Der Anteil von Beschäftigten im Quereinstieg sollte 20 Prozent der Fachkräfte des Trägers nicht überschreiten. Dabei werden die Quereinsteigenden in ein Team von fachlich erfahrenen Mitarbeitenden eingebunden und mindestens 6 Monate intensiv begleitet.

Fachkraft-Definition

Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder definiert besondere fachliche Anforderungen für dieses Arbeitsfeld. Demnach gelten

  • staatlich anerkannte Diplom-Sozialarbeiter/-in oder Diplom-Sozialpädagog/-in,
  • staatlich anerkannte Sozialarbeiter/-in Sozialpädagog-/in Bachelor of Arts (B.A.).

als regelhafte Fachkräfte für dieses Arbeitsfeld.

  • Qualifikationsvoraussetzungen der Mitarbeitenden in den ambulanten sozialpädagogischen Einrichtungen der HzE

    PDF-Dokument (94.5 kB)

Quereinstieg in der Jugendarbeit

Schwerpunkte der Jugendarbeit sind u.a. außerschulische (politische, kulturelle, technische etc.) Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit etc. Diese werden in verschiedenen Formen angeboten (offene Jugendarbeit, Erholungsfahrten und -reisen, internationale Begegnungen, Unterstützung der Beteiligung von jungen Menschen und gruppenbezogene Jugendarbeit)

In der Jugendarbeit sind überwiegend Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter tätig. Aufgrund der breiten Zielgruppe und der sehr unterschiedlichen Angebotsformen werden auch andere Berufsgruppen mit einer pädagogischen Ausbildung in der Jugendarbeit tätig.

Quereinstieg

Für einen Quereinstieg in Frage kommen aufgrund der Heterogenität des Berufsfeldes auch Menschen ohne originäre pädagogische Ausbildung infrage, insbesondere

  • Soziologe/-in,
  • Politikwissenschaftler/-in,
  • Kulturwissenschaftler/-in,
  • Zirkustrainer/-in,
  • Sportpädagoge/-in,
  • Computerfachkräfte.

Weitere Voraussetzungen

Für den Quereinstieg in der Jugendarbeit ist perspektivisch im zuständigen Fachbereich der Abteilung Jugend und Kinderschutz der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine spezifische fachliche Ausgestaltung zu erarbeiten. Diese wird sich an den Berufs-/Studienabschlüssen der Quereinsteigenden, den Berufserfahrungen und den in Fort- und Weiterbildungen erworbenen Zusatzqualifikationen orientieren.

Fachkraft-Definition

Anerkannte Fachkräfte, die ohne weitere Prüfungen/Auflagen in der Jugendarbeit tätig werden können, sind

  • staatlich anerkannte/-r Erzieher/-innen, Kindheitspädagoge/-innen, Sozialpädagoge/-innen und Sozialarbeiter/innen,
  • Diplom-Pädagog/-innen,
  • Erziehungswissenschaftler/-innen (Diplom, Magister oder Bachelor) in der Studienrichtung Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik,
  • Menschen mit Bachelor der Studiengänge Musikpädagogik und Musikvermittlung in Sozialer Arbeit, Sprache und Sprachförderung in Sozialer Arbeit sowie Bewegungspädagogik und Tanz in Sozialer Arbeit der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
  • Menschen mit einer durch die Kultusministerkonferenz anerkannten Ausbildungen in erzieherischen Berufen gemäß Artikel 37 Einigungsvertrag sowie
  • Menschen mit ausländischen Abschlüssen, die als gleichwertig anerkannt wurden.

Quereinstieg in die Familienförderung

Im Mittelpunkt der Familienförderung steht die Unterstützung der Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von Erwachsenen mit Erziehungsverantwortung und werdender Eltern, insbesondere in schwierigen und belastenden Lebenssituationen.

Familienfördernde Angebote werden in Form von Information, Begegnung, Begleitung, Bildung und Beratung sowie Erholung bereitgestellt. Eine Vielfalt von Trägern, Anbietern und Initiativen sorgt mit verschiedenen Formaten in Berlin für eine große Bandbreite aufeinander abgestimmter familienfördernder Angebote.

Zur landesfinanzierten Familienförderung gehören

  • Landesprogramm Berliner Familienzentren,
  • Aufsuchende Elternhilfe,
  • Landesprogramm Stadtteilmütter,
  • Familienerholung,
  • verschiedene Projekte der Familienbildung und Familienberatung,
  • Patenschaften für Flüchtlingskinder und Flüchtlingsfamilien.

Quereinstieg

Zum jetzigen Zeitpunkt werden vor dem Hintergrund der Aufgaben- und Angebotsvielfalt in der Familienförderung die jeweiligen Bedarfe und fachlichen Anforderungen für Fachkräfte und für Quereinsteigende erarbeitet.

Fachkraft-Definition

Bei der Definition der Anforderungen an Fachkräfte sind in der Familienförderung vorrangig folgende Bereiche von Bedeutung:

  • Koordination,
  • Leitung einer Einrichtung,
  • Planung, Durchführung und Auswertung/Evaluation von Elternkursen und -gruppen (ggf. unter Einbezug der Kinder),
  • Planung, Durchführung und Auswertung/Evaluation unterschiedlicher familiärer (offener) Begegnungsangebote.

Aufgrund der sehr breiten Angebotspalette der Familienförderung sind zudem Kompetenz in der Erwachsenenbildung für alle Formen der Familienförderung unverzichtbare Voraussetzungen.

Professionalität wird nicht ausschließlich durch das Qualifikationsprofil in Form bestimmter Berufsabschlüsse und Zusatzqualifikationen erreicht, sondern auch durch das Ausmaß an Berufserfahrung. Dies gilt für die vergleichsweise wenigen haupt-, aber auch für die vergleichsweise sehr vielen neben- und ehrenamtlichen Kräfte in der Familienförderung.