Flüchtlingsunterbringung in Bestandsgebäuden

Bestandsgebäude Bornitzstraße

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) nutzt nicht nur speziell zur Flüchtlingsunterbringung errichtete Gebäude, sondern auch eine große Anzahl von bereits zuvor existierenden Immobilien („Bestandsgebäuden“), die entsprechend umgenutzt wurden. Es handelt sich dabei um unterschiedliche Gebäudearten wie Gewerbebauten, Bürogebäude bis hin zu ehemaligen Kliniken oder Pflegeheimen. Mit Stand vom 01.02.2018 dienten dem LAF 76 Bestandsgebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen. Sie machen 75 Prozent der landeseigenen Unterkünfte aus und stellen 77 Prozent der Unterbringungskapazitäten. Sie sind daher außerordentlich wichtig für die Erfüllung der Aufgaben des LAF.

Die ersten Bestandsgebäude wurden bereits vor 2015 als Unterkunft genutzt, die meisten wurden jedoch erst ab 2015 im Rahmen des großen Zuzugs von Geflüchteten in Betrieb genommen. Einige dieser Gebäude wurden für eine bestimmte Zeit durch das Land Berlin angemietet, andere befinden sich bereits in Landesbesitz. Besonders geeignete Gebäude werden entsprechend der neuen Nutzung als Unterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen durch die BIM (Berliner Immobilienmanagement GmbH) im Auftrag des LAF umgebaut.

Vor- und Nachteile der Nutzung von Bestandsgebäuden

Aufgrund des weiterhin großen Bedarfs an Unterbringungsplätzen stellen die Bestandsgebäude eine wichtige Säule der landeseigenen Unterkünfte dar. Dabei müssen die Grundrisse zum Teil an die die neue Nutzung als Unterkunft baulich angepasst werden. Diese Umbauten verursachen zwar Kosten, sind jedoch meist günstiger als ein Neubau.

Durch die Neunutzung als Flüchtlingsunterkunft erhalten leer stehende Gebäuden wieder eine Verwendung und Stadtquartiere werden wieder belebt. Dabei erfolgt im Gegensatz zum Neubau keine zusätzliche Flächenversiegelung. Auch städtebaulich ist die Nutzung von Bestandsgebäuden als Unterkunft – etwa eine leerstehende ehemalige Klinik – ein Vorteil. Denn Leerstand bedeutet häufig Verfall, die Nutzung und damit verbundene teilweise Sanierung trägt dagegen zur Erhaltung des Stadtbilds und des städtebaulichen Gefüges bei.

Wohnformen und Betreuungsschlüssel

Das LAF stellt den Geflüchteten unterschiedliche Wohn- und Betreuungsformen bereit. Am Anfang geht es in erster Linie um den Schutz vor Obdachlosigkeit und die Hilfe bei der Neuorientierung. Deshalb gibt es in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) mehr Betreuungspersonal als in späteren Wohnformen. Im Laufe des Eingliederungsprozesses steht immer mehr das eigenständige Wohnen im Vordergrund. Die Betreuung wird schrittweise reduziert bis hin zu Beratungsangeboten nach Bedarf. Entsprechend ändert sich auch der Anteil an Sozial- und Gemeinschaftsräumen in den Unterkünften.

Dieser ist in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) mit ihrem hohen Betreuungsbedarf noch entsprechend hoch, bei Gemeinschaftsunterkünften mit Wohnungsgrundrissen gelten jedoch bereits weitgehend die Bestimmungen des sozialen Wohnungsbaus. Weil immer noch viele Unterkunftsplätze gebraucht werden, ist die Belegung der Unterkünfte aber höher als im Sozialen Wohnungsbau. Das gilt für alle Unterkunftsarten.

Bestandsgebäude

  • Niedstraße - Umbau eines ehemaligen Rathauses zu einer GU
  • Fürstenwalder Allee
  • Konrad-Wolf-Straße
  • Brebacher Weg - Umbau eines ehemaligen Klinikgeländes zu einer GU
  • Bornitzstraße