Fördermittel im Bereich Ehrenamt und Selbsthilfe geflüchteter Menschen abrufbar

Pressemitteilung vom 12.06.2018

Die Integration und gesellschaftliche Teilhabe geflüchteter Menschen ist ein Prozess, der auch von bürgerschaftlichem Engagement getragen wird.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten fördert daher ehrenamtliche Initiativen und Kleinprojekte, die sich in diesem Bereich engagieren. Im Fokus stehen dabei die Geflüchteten nicht nur als Empfänger von Unterstützung, sondern auch als aktive Mitgestalter der Maßnahmen.

Pro Antrag können Fördermittel in Höhe von 3.000 bis 8.000 Euro gewährt werden.
Finanziert werden Projekte und Initiativen, die freiwilliges Engagement in folgenden Bereichen fördern:

  • gesellschaftliche Teilhabe geflüchteter Menschen
  • Integration geflüchteter Menschen in der Nachbarschaft
  • Vernetzung von Akteur*innen der Stadtgesellschaft im Bereich bürgerliches Engagement
  • Stärkung geflüchteter Menschen als Ideengeber*in und Akteure

Gefördert werden Sachausgaben, die zur Umsetzung der Projekte nötig sind, z.B. Mietkosten für externe Räume, Telefonkosten, Ausgaben für projektbezogene Veranstaltungen. Nicht förderfähig sind Honorare für den Antragsteller sowie Mietkosten für eigene Räume.

Der Projektzeitraum läuft vom 1. September bis zum 30. November 2018.
Der Förderantrag muss bis zum 4. Juli 2018, 12:00 Uhr im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten eingegangen sein.

Mehr Informationen unter http://www.berlin.de/laf/engagement/artikel.709678.php