Jugendhilfe im Strafverfahren im Jugendamt Pankow

Männchen mit Paragraphen

Erwischt! Was nun?

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes und wird immer dann tätig, wenn ein junger Mensch eine Straftat begangen haben soll. In diesem Aufgabengebiet arbeiten Sozialarbeiter/-innen.
Wir bieten straffällig gewordenen jungen Menschen sowie deren Eltern, Beratung und Unterstützung an.
Diese Leistung des Jugendamtes steht allen jungen Menschen ab den 14. bis zum 21. Lebensjahr, zum Tatzeitpunkt, zur Verfügung.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werden wir von Polizei und Staatsanwaltschaft von Ermittlungsergebnissen schriftlich informiert. Wir arbeiten jedoch unabhängig.
Im Strafverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) können wir die sozialen und persönlichen Aspekte der jungen Menschen zur Geltung bringen. Grundlage ist das persönliche Gespräch über den bisherigen Lebensweg, die aktuelle Situation und die weitere Lebensplanung der jungen Menschen.
Wir sind in den Hauptverhandlungen anwesend und beraten die Staatsanwaltschaft und das Gericht über mögliche Maßnahmen zur Verfahrensbeendigung. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.
Die jungen Menschen und deren Eltern können bei uns fachliche Beratung rund um den Strafprozess und Unterstützung für die weiteren Entwicklungsschritte erwarten, so dies notwendig sein sollte. Gemeinsam werden Lösungsmöglichkeiten entwickelt.
Auch bei der Umsetzung von Beschlüssen und Urteilen werden wir tätig.

Wir begleiten, vermitteln und überprüfen die Umsetzung von Beschlüssen und Urteilen.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine von Justiz und Polizei unabhängige Beratungsstelle und im gesamten Strafverfahren nach dem JGG begleitend, beratend und unterstützend tätig.

Ihre Ansprechpartner der Jugendhilfe im Strafverfahren