Die Berlinerin muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Sie soll laut Anklage am 26. September 2010 mit einem Wagen auf der Autobahn gegen einen polnischen Reisebus gefahren sein, der wiederum gegen einen Brückenpfeiler prallte. Bei dem Unglück starben 14 Menschen, mehr als 30 wurden teils schwer verletzt.
Anwalt Radoslaw Niecko, der den Reisebusfahrer als Nebenkläger vertritt, forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Er bemängelte, dass sich die Angeklagte bei den Opfern nicht entschuldigt habe. Staatsanwalt Gerd Heininger hatte ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe plädiert.

