Barrierefreiheitserklärung

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt https://www.berlin.de/vergabeplattform/.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 13.01.2022 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere: Beschriftungen (seit: 10.01.2024)

  • Beschreibung: Einige Beschriftungen von Schaltern entsprechend nicht der eigentlichen Funktion.
  • Maßnahmen: Beschriftungen werden spezifiziert.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Ausgewählte Seite nicht ausgezeichnet (seit: 10.01.2024)

  • Beschreibung: Aria-Attribut für ausgewählte Seite nicht vorhanden.
  • Maßnahmen: Aria-Attribut wird ergänzt.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Deaktivierte Elemente (seit: 10.01.2024)

  • Beschreibung: Deaktivierte Elemente sind teilweise nicht ausgezeichnet.
  • Maßnahmen: Deaktivierte Elemente werden ausgezeichnet.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Grafiken und Bedienelemente (seit: 10.01.2024)

  • Beschreibung: Einige Logos und Bedienelemente werden nicht kontrastreich dargestellt, wenn die Farbe im Browser angepasst wird.
  • Maßnahmen: Anpassung der Logos und Bedienelemente.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Nicht-Text Inhalt

  • Beschreibung: Bilder und Bedienelemente haben teilweise einen unzureichenden, fehlerhaften oder keinen Alternativtext.
  • Maßnahmen: Für jedes Bild und Bedienelement wird ein sinnvoller Alternativtext ergänzt.
  • Zeitplan: 2022

Barriere: Info und Beziehungen

  • Beschreibung: Der Webauftritt hat eine teilweise ungenügende oder fehlerhafte Überschriftenhierarchie oder Überschriften sind nicht als solche ausgezeichnet.
  • Maßnahmen: Der Inhalt wird durch eine sinnvolle Überschriftenstruktur gegliedert. Jede Überschrift wird als solche in HTML ausgezeichnet. Leere Überschriften werden entfernt.
  • Zeitplan: 2022

Barriere: Dokumente

  • Beschreibung: Nicht alle hochgeladenen Dokumente sind bereits barrierearm.
  • Maßnahmen: Mit der Einführung des BerlinPCs sollen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsprechende Software zum Prüfen und zur Bearbeitung von Dokumenten zur Verfügung stehen.
  • Zeitplan: Die Einführung des BerlinPC ist nicht vor 2022 in der Senatskanzlei geplant.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Internetredaktion
E-Mail: internetredaktion@senstadt.berlin.de
Telefon: (030) 90139-4954

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit