Bei bestimmten Ausschreibungen kann der Auftraggeber verlangen, dass Teilnahmeanträge und Angebote mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind.
Nur in diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie sich vor der Abgabe eine Signaturkarte für die qualifizierte elektronische Signatur oder aber ein Softwarezertifikat zur Verwendung der fortgeschrittenen Signatur beschaffen.
64 deutsche Industrie- und Handelskammern dienen Ihnen als Anlaufstelle für die elektronische Signatur. Ob in Kiel oder Freiburg, Düsseldorf oder Dresden – bei der IHK können Sie Ihre Signaturkarte beantragen und sich persönlich identifizieren lassen.
Auf der Seite DE CODA finden Sie eine Übersicht der örtlichen IHKs (mit Ansprechpartnern), bei der Sie eine Signaturkarte beantragen können.
Klicken Sie hier um die Übersicht aufzurufen… (DE CODA – Signatur-Beantragung bei Ihrer IHK)
Weitere Informationen zu Anbietern von Softwarezertifikaten zur fortgeschrittenen elektronischen Signatur finden Sie z.B. im Internet.