Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten

1. Teilnahmeanträge

Teilnahmeanträge im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbes werden elektronisch in Textform abgegeben.

Auf YouTube können Sie sich ein Schulungsvideo zum Prozessablauf des Teilnahmewettbewerbs ansehen.

2. Angebote

In welcher Form die Abgabe von Angeboten zugelassen ist, hängt vom jeweiligen Vergabeverfahren ab und wird von der Vergabestelle in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen vorgegeben.

Grundsätzlich gibt es folgende Abgabearten:

  • elektronisch in Textform
  • elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
  • elektronisch mit qualifizierter Signatur
  • schriftlich in Papierform.

Die vorgegebene Art der Abgabe ist maßgeblich im Vergabeverfahren. Die Beachtung der Abgabeart ist entscheidend für die Frage, ob ein Angebot formal zuzulassen ist.

Wie Sie bei der Abgabe von elektronischen Angeboten vorgehen wird nachfolgend kurz beschrieben.

Unterlagen ausfüllen

Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist die Anmeldung Ihres Unternehmens für die Vergabeplattform. Hinweise hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt “Registrierung”.

  • Loggen Sie sich in ihren Bieterbereich der Vergabeplattform Berlin auf dem Firmenportal iTWO tender ein und laden Sie die Vergabeunterlagen in ein lokales Verzeichnis Ihres Rechners (bitte keinen Speicherort in einem Netzwerk oder einer Cloud verwenden und die vorgegebenen Dateinamen nicht verändern)
  • Füllen Sie die Vergabeunterlagen über das von RIB bei der Registrierung mitgelieferte kostenfreie Programm AVA-sign (offline) aus. Leistungsverzeichnisdateien im Format “GAEB Datenart 83” können in ein eigenes Kalkulationsprogramm exportiert und dort ausgefüllt werden.

Hochladen von Angeboten elektronisch in Textform

In elektronischen Vergabeverfahren werden Angebote grundsätzlich über die Vergabeplattform in Textform übermittelt.

  • Mit Unterstützung des Abgabeassistenten des Programms ava-sign signieren und verschlüsseln Sie Ihre Angebotsunterlagen und laden diese sicher und vor fremden Zugriffen geschützt auf die Vergabeplattform.
  • Auch in den Fällen, in denen die Vergabestelle die Abgabe von Angeboten ohne den Bieterclient ava-sign vorsieht, erfolgt die Angebotsabgabe elektronisch in Textform.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihres Angebots; damit ist Ihr Angebot verbindlich abgegeben. Die Möglichkeit das Angebot zurückzuziehen besteht bis zum Einreichungstermin bzw. bis zur Öffnung des ersten Angebotes.

Optional: Abgabe mit elektronischer Signatur

Bei bestimmten Ausschreibungen kann der Auftraggeber verlangen, dass Teilnahmeanträge und Angebote mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind.

Nur in diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie sich vor der Abgabe eine Signaturkarte für die qualifizierte elektronische Signatur oder aber ein Softwarezertifikat zur Verwendung der fortgeschrittenen Signatur beschaffen.

64 deutsche Industrie- und Handelskammern dienen Ihnen als Anlaufstelle für die elektronische Signatur. Ob in Kiel oder Freiburg, Düsseldorf oder Dresden – bei der IHK können Sie Ihre Signaturkarte beantragen und sich persönlich identifizieren lassen.
Auf der Seite DE CODA finden Sie eine Übersicht der örtlichen IHKs (mit Ansprechpartnern), bei der Sie eine Signaturkarte beantragen können.
Klicken Sie hier um die Übersicht aufzurufen… (DE CODA – Signatur-Beantragung bei Ihrer IHK)

Weitere Informationen zu Anbietern von Softwarezertifikaten zur fortgeschrittenen elektronischen Signatur finden Sie z.B. im Internet.

Testvergabe

Registrierte Firmen können über die Testvergabe das Downloaden von Vergabeunterlagen bzw. das Hochladen eines Angebotes durchspielen.

Klicken Sie hier, um sich auf eine Testvergabe zu bewerben, mit der Sie die digitale Angebotsabgabe durchspielen können.